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Neuer Katalog Bußgelder im Kaufkraft-Check

Der neue Bußgeldkatalog sieht höhere Strafzahlungen für Verkehrssünder vor. Ein genauerer Blick zeigt aber: Relativ zur Kaufkraft waren manche Vergehen früher teurer.

Von dpa Aktualisiert: 20.10.2021, 18:09
Der neue Bußgeldkatalog sieht höhere Sanktionen für Regelmissachtungen im Straßenverkehr vor - doch gemessen an der Kaufkraft ist nicht alles teurer als früher.
Der neue Bußgeldkatalog sieht höhere Sanktionen für Regelmissachtungen im Straßenverkehr vor - doch gemessen an der Kaufkraft ist nicht alles teurer als früher. Ole Spata/dpa/Symbolbild

Berlin - Der Bußgeldkatalog ist im Laufe der Zeit immer umfassender geworden. Mit der am Freitag (08.10.) beschlossenen Änderung kommen erneut Vergehen hinzu - und manche Sanktionen werden erhöht. Aber wie hoch sind diese eigentlich, wenn man die Kaufkraft einbezieht? Vier aktuelle Vergehen im Vergleich mit dem ersten bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, der zum 1. Januar 1990 in Kraft trat:

Alkohol am Steuer

Wer alkoholisiert Auto fährt, muss nicht nur viel Geld zahlen, sondern kann auch seinen Führerschein verlieren. Ein erstmaliger Verstoß gegen die Grenze von 0,5 Promille kostet derzeit 500 Euro. Wenn unter Alkoholeinfluss dazu der Verkehr gefährdet wird, gilt eine Grenze von 0,3 Promille, und der Führerschein wird entzogen. Im Vergleich zu 1990 wurde diese Regel verschärft: Damals lag die Grenze noch bei 0,8 Promille. Beim ersten Verstoß waren 500 DM fällig, umgerechnet also 420 Euro.

Zebrastreifen

Wer 1990 an einem Fußgängerüberweg das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglichte und erwischt wurde, war 100 DM ärmer. Die Kaufkraft berücksichtigt, waren das umgerechnet 84 Euro. Das ist etwas mehr als die 80 Euro, die heute für das gleiche Vergehen gezahlt werden müssen. Damals wurde im Gesetz nicht hinsichtlich der „Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer“ unterschieden. Wenn das heute dazu kommt, sind 100 Euro fällig.

Rote Ampel

Deutlich teurer ist das Überfahren einer roten Ampel geworden. 1990 wurden für „rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt“ 100 DM verlangt - umgerechnet also 84 Euro. Heute wird der Verstoß differenzierter und nicht nur vom Bußgeld her stärker geahndet: Wer über die Ampel fährt, wenn diese länger als eine Sekunde auf Rot steht, zahlt 200 Euro und muss den Führerschein einen Monat abgeben, bei einer Gefährdung anderer sind es 320 und bei verursachtem Sachschaden 360 Euro.

Hauptuntersuchung

Außer Neuwagen müssen Autos alle zwei Jahre bei einer Hauptuntersuchung überprüft werden, ob sie noch am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. 1990 kostete eine mehr als achtmonatige Überziehung des Datums an der Plakette 80 DM - also etwa 67 Euro. Damit ist das identische Vergehen heute sogar preiswerter: Wer so lange überzieht, muss gerade 60 Euro bezahlen. Dafür gibt es aber zusätzlich einen Punkt in der Verkehrssünderkartei.