Erstattungen & Co. Bahnreisende: Ihre Rechte bei Verspätungen im Fernverkehr
Geschäftstermine platzen, die Fahrt in die Heimat wird zur Geduldsprobe: Probleme mit der Pünktlichkeit sind bei Fahrten im ICE und IC der Bahn an der Tagesordnung. Was können Reisende tun?
Berlin (dpa/tmn) – - Verspätet sich der Fernzug, ist das ärgerlich. Doch Bahnreisende haben dann auch Rechte. Was Ihnen zusteht:
Andere Verbindungen: Bei größeren Verspätungen haben Reisende Anspruch darauf, die Fahrt abzubrechen und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen - das gilt ab absehbaren Verspätungen am Zielort von 60 Minuten oder mehr.
Sie können die Fahrt auch bei nächster Gelegenheit oder später fortzusetzen – das kann auch über eine andere Strecke sein, die ebenfalls zum Ziel führt. Dieses Recht hat man schon, wenn erwartbar ist, dass man mindestens 20 Minuten später am Ziel ankommen wird, wie die Deutsche Bahn in ihrem Online-Servicebereich erklärt. Hat man ein Fernverkehrsticket mit Zugbindung, sei die dann aufgehoben.
Damit geht die DB über die EU-Regeln hinaus, in denen das Angebot alternativer Weiterreise-Optionen an den Reisenden erst ab mindestens 60 Minuten absehbarer Verspätung am Zielort vorgeschrieben ist.
Fürsorge: Verpflegung mit Essen und Getränken je nach Wartezeit und gegebenenfalls die Unterbringung im Hotel gehören auch zu den Pflichten von Bahnunternehmen bei massiven Verzögerungen.
Darauf weist die Schlichtungsstelle öffentlicher Personenverkehr (söp) hin, die als neutrale Instanz bei Zwist zwischen Reisenden und – vor allem – Bahnunternehmen und Airlines vermittelt.
Die söp hat online unter soep-online.de/rechte-bahnreisen/ verständlich die Rechte Bahnreisender aufgeschlüsselt – zum Beispiel auch, wann sie sich ein Fernbus-Ticket kaufen und sich die Ausgaben dafür im Nachgang von dem Bahnunternehmen zurückholen können.
Entschädigungen: Kommt der Zug mehr als eine Stunde zu spät am Ziel an, stehen einem in vielen Fällen 25 Prozent des Fahrpreises zu, bei mehr als zwei Stunden 50 Prozent – ausgenommen sind Fälle, bei denen bestimmte außergewöhnliche Umstände zu den Problemen geführt haben. Dazu zählen etwa Vandalismus oder Personen im Gleis.
Und: Laut söp können Reisende bei absehbaren Verspätungen von 60 Minuten und mehr die Fahrt zwar abbrechen – und auch kostenfrei zum Startbahnhof zurückfahren. Der Ticketpreis wird dann erstattet. Aber: Zusätzliche Entschädigungen gibt es in dem Fall nicht.
Forderungen: Entschädigungen und andere Ansprüche lassen sich für online gekaufte Tickets über das Kundenkonto auf „Bahn.de“ oder in der „DB-Navigator“-App anstoßen.
Oder: Man füllt ein Fahrgastrechte-Formular aus und schickt es per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte in 60647 Frankfurt/Main. Teils gibt es Entschädigungen auch direkt beim DB-Reisezentrum.
Verbraucherschützer raten, Verspätungen zu dokumentieren. Idealerweise durch eine schriftliche Bestätigung des Bahnpersonals, mindestens aber durch Fotos etwa der Anzeigetafeln.