Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen rund um Geschwindigkeitsüberschreitungen Beim Blitzer-Marathon erwischt
Magdeburg. Freitagmorgen um 6 Uhr endet Sachsen-Anhalts erster Blitzer-Marathon. In den vergangenen 24 Stunden dürften dabei auch zahlreiche Autofahrer den unbeliebten roten Blitz gesehen haben. Für Temposünder beginnt das bange Warten auf den Strafzettel. Die Volksstimme antwortet auf die wichtigsten Fragen.
Autofahrer kennen das Gefühl. Ein roter Blitz am Fahrbahnrand, ein Blick zum Tacho, kurzes Fluchen und schon beginnt das bange Warten auf Post von der Bußgeldstelle.
Geblitzt, was nun?
Keine Panik. Zunächst zeigen Tachos zur Sicherheit immer eine höhere Geschwindigkeit an. Zudem werden bis 100 km/h 3 km/h (danach drei Prozent) als Toleranz von der Polizei abgezogen. Der Wert, den Sie beim Blitzen auf dem Tacho gesehen haben, ist also erst einmal nur ein Schätzwert. Falls Sie direkt nach einer Geschwindigkeitsmessung gestoppt werden, ist es ratsam dem Vorwurf nicht sofort zuzustimmen. Ihnen wird ohnehin mit der Bußgeldanzeige die Möglichkeit eingeräumt, sich zu äußern. Auch Verwarngelder müssen nicht vor Ort bezahlt werden. Der Polizist füllt einen Datenermittlungsbeleg aus und schickt ihn zur Bußgeldstelle. Von dort erhalten Sie Post mit einem Überweisungsschein.
Wann kommt es zu einem Bußgeldverfahren?
Wenn Sie zum Beispiel abzüglich der Toleranz schneller als 21 km/h waren. Nach einigen Wochen verschickt die Bußgeldstelle einen Anhörungsbogen mit dem Tatvorwurf (meist samt Beweisfoto) und der Gelegenheit sich zu äußern. Als Betroffener ist man dazu aber nicht verpflichtet. Es ist sogar ratsam keine Angaben zur Sache zu machen. Sie bekommen ohnehin, selbst wenn die im Anhörungsbogen angegebene Frist verstrichen ist, den Bußgeldbescheid. Dagegen kann dann der Widerspruch eingelegt werden.
Wie lange habe ich Zeit, um Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen?
Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
Lohnt es sich überhaupt einen Einspruch einzulegen?
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, möglichst ohne Selbstbeteiligung, für den lohnt es sich. Ansonsten kann es schnell unwirtschaftlich werden. Selbst wenn das Gericht das Verfahren einstellt, bleibt man auf den Anwaltskosten sitzen. Diese betragen in der Regel zwischen 400 und 800 Euro.
Kann man sich vor Gericht auch selbst verteidigen?
Prinzipiell ja, aber die Praxis hat gezeigt, dass Betroffene im Rahmen der Selbstverteidigung oft Aussagen treffen, die sich im Prozessverlauf nachteilig auswirken.
Wann tritt eine Verjährung ein?
Bei Geschwindigkeitsverstößen drei Monate nach dem Blitztag. Vorsicht: Die Frist kann durch Verfügungen der Behörde unterbrochen werden. In jedem Fall sollte man sich vor einem Widerspruch fachlichen Rat einholen.
Was ist, wenn Halter und Fahrer nicht auf dem Foto übereinstimmen?
Dann schickt die Bußgeldstelle statt eines Anhörungsbogens einen Zeugenfragebogen. Der Halter ist verpflichtet, über seine Person Auskunft zu geben, aber man muss niemanden belasten. Wenn der Besitzer keine Auskunft gibt, ermittelt die Polizei und vergleicht zum Beispiel das Blitzerfoto mit Passbildern der Verwandten und Bekannten auf dem Einwohnermeldeamt. Wird der Fahrer nicht ermittelt, kann dem Halter ein Fahrtenbuch-Zwang auferlegt werden.
Wie lassen sich Punkte in Flensburg abbauen?
Am leichtesten durch ordnungsgemäßes Fahren. Die Einträge im Verkehrszentralregister werden nach zwei Jahren gelöscht, vorausgesetzt es gibt in der Zwischenzeit nicht weitere Punkte. Dann bleiben sie fünf Jahre auf dem Konto. Eine Alternative ist ein Aufbauseminar an der örtlichen Fahrschule (200 und 400 Euro). Das Punktesystem soll sich aber ab 1. Mai 2014 ändern.
Muss ich bei einem Fahrverbot meinen Führerschein direkt abgeben?
Nein! Ein Einspruch dagegen hat aufschiebende Wirkung. Bei Rechtskraft kann der Ersttäter eine Frist von vier Monaten ausnutzen.
Wo muss ich den Führerschein abgeben?
Bei der Behörde, die das Fahrverbot erlassen hat.