Neu ab 1. Juli Beitragserhöhungen bei Haftpflichtversicherungen
Berlin ( rgm ). Zum 1. Juli müssen viele Haftpflichtversicherte fünf Prozent höhere Beiträge zahlen. Wer das nicht hinnehmen möchte, kann von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher hin.
Jährlich wird von einem unabhängigen Treuhänder ermittelt, um welchen Prozentsatz sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen, die die Versicherer im vergangenen Kalenderjahr geleistet haben, gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. In diesem Jahr betrug dieser Wert 4, 4 Prozent. Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, den Folgejahresbeitrag um den sich aus oben genannten Sachverhalt ergebenden Prozentsatz zu verändern. Für 2010 ergibt sich aus der sogenannten Beitragsangleichung die Möglichkeit, die Beiträge um fünf Prozent zu erhöhen.
Versicherte können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Sie können mit sofortiger Wirkung den Vertrag kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden sollte.