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Sehnenscheidenentzündung Berufskrank durch Computerarbeit

12.08.2011, 04:32

Aachen (dapd). Hat eine Finanzbeamtin wegen ihrer Computerarbeit eine Sehnenscheidenentzündung, kann das eine Berufskrankheit sein. Durch ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Az: 1 K 1203/09) sind die Folgekosten damit steuerlich als Werbungskosten voll absetzbar, berichtet das Portal steuerrat24.de.

Nach Auffassung der Richter ist die intensive Arbeit am Computer mit Maus und Tastatur Ursache der mittlerweile chronischen Sehnenscheidenentzündung der Frau.