Handwerkerleistung bis 1200 Euro absetzbar Bonus für Gartenarbeit
Berlin (dapd) l Die Pflege und Umgestaltung des eigenen Gartens kann steuerlich absetzbar sein. Dabei muss aber unterschieden werden, ob es sich um eine sogenannte Handwerkerleistung oder um eine haushaltsnahe Dienstleistung handelt. Darauf weist der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine hin.
Handwerkerleistungen können zu 20 Prozent bis maximal 1200 Euro jährlich abgesetzt werden.
Darunter fallen auch Maßnahmen zur Gartengestaltung, weil sie eine einmalige Angelegenheit darstellen. Davon zu unterscheiden sind laufende Pflegearbeiten - also etwa Rasenmähen oder Heckenschneiden. Für diese können 20 Prozent der Aufwendungen bis zu 4000 Euro jährlich geltend gemacht werden.