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Der Bundesfreiwilligendienst startet am 1. Juli Bufdis kommen - Zeit für gute Taten

Von Maria Hilt 18.06.2011, 04:33

Die Zivis haben bald ausgedient - jetzt kommen die Bufdis. Ab dem 1. Juli wird der Bundesfreiwilligendienst (BFD) den Zivildienst ersetzen, der mit Aussetzung der Wehrpflicht künftig entfällt. "Im Gegensatz zum Zivildienst ist das Engagement im Bundesfreiwilligendienst ein rein freiwilliger Einsatz", erklärt Helga Roesgen, Präsidentin des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln, das den BFD koordiniert.

Köln (dapd). Neu ist außerdem, dass nicht mehr nur junge Männer so einen Dienst leisten können. Der BFD steht Engagierten beider Geschlechter offen. Jeder, der seine Pflichtschulzeit absolviert hat, kann ein "Bufdi" werden - ein Bundesfreiwilliger. Die Teilnehmer verpflichten sich für 6 bis 24 Monate, erhalten ein Taschengeld von maximal 330 Euro pro Monat und sind sozialversichert.

Keine Altersgrenze für BFDler

Bislang können junge Leute in Deutschland auch ein Freiwilliges Soziales Jahr oder ein Freiwilliges Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ) absolvieren. Diese Möglichkeit besteht auch weiterhin. "Zwischen dem BFD und dem FSJ/FÖJ soll es keine Konkurrenz geben", betont Helga Roesgen. Für beide Dienste seien langfristig je 35 000 Plätze vorgesehen. Der wesentliche Unterschied zwischen den BFD und FSJ/FÖJ bestehe in der Art der Finanzierung auf Bundes- und Länderebene. Außerdem dürfe man beim FSJ/FÖJ höchstens 27 Jahre alt sein und könne diesen Dienst derzeit nur jeweils im September beginnen. Beim BFD gibt es hingegen nach oben hin keine Altersgrenze, und man kann prinzipiell das ganze Jahr über anfangen.

"Jungen Leuten bietet ein Freiwilligendienst eine gute Möglichkeit, einen anderen Blick auf das Leben zu bekommen und soziale Kompetenzen zu stärken", sagt Helga Roesgen. Der Bundesfreiwilligendienst biete sich aber beispielsweise auch für Rentner an oder für andere Menschen, die Zeit haben und denen die Gesellschaft nicht gleichgültig ist. "Freiwillige über 27 können außerdem auch einen Teilzeit-BFD mit reduzierter Stundenzahl pro Woche machen", sagt Roesgen. Wer Leistungen wie Rente oder ALG II bezieht, sollte allerdings auf jeden Fall vorher klären, inwiefern das BFD-Taschengeld auf diese Gelder angerechnet wird.

Von Naturschutz bis zum Sportverein

Die Einsatzbereiche für die Bufdis sind vielfältig: "Man kann sich beispielsweise in der Kinder- und Jugendarbeit, in Behinderteneinrichtungen, im Zivil- und Katastrophenschutz oder in Sportvereinen engagieren.

Auch Einsätze für den Naturschutz oder die Kulturpflege sind möglich", sagt Roesgen. Wichtig sei, dass die Einrichtung für die Ausrichtung des Bundesfreiwilligendiensts anerkannt sei. "Alle Stellen, die bislang einen Zivildienst angeboten haben, sind automatisch als Einsatzstelle für den Bundesfreiwilligendienst anerkannt", sagt Roesgen.

Informationen über die Vielzahl an Einsatzstellen findet man unter anderem auf der Internetseite bundesfreiwilligendienst.de oder über die Servicehotline (02 21) 3 67 30. "Außerdem haben wir 92 Regionalbetreuer in den Bundesländern, die Auskunft über BFD-Stellen in der Umgebung geben können", sagt Roesgen. Deren Kontaktdaten findet man unter bundesfreiwilligendienst.de, Rubrik: Oft gestellte Fragen - "An wen kann ich mich mit Fragen wenden?" Man könne sich aber auch direkt an eine Einrichtung wenden, bei der man gerne als Freiwilliger arbeiten möchte, und fragen, ob der BFD dort durchgeführt wird.