1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. DDR-Policen haben nicht immer Elementarschutz

Hochwasser-Versicherungen DDR-Policen haben nicht immer Elementarschutz

17.08.2010, 04:49

Zum Beitrag " 74 Prozent der Haushalte ohne richtige Versicherung bei Hochwasserschäden " vom 12. August schreibt Versicherungsmakler Knut Winkelmann aus Magdeburg :

Es ist nicht richtig, dass in den alten DDR-Policen der Wohngebäudeversicherung, die von der Allianz weitergeführt werden, die Elementardeckung immer enthalten ist. Unsere Erfahrung zeigt, dass im Laufe der Jahre oft Anpassungen und Vertragsänderungen durchgeführt wurden, bei denen dann manchmal der Elementarschutz ( teils sogar unbewusst für den Kunden ) ausgeschlossen wurde.

Deshalb sollte man den Lesern empfehlen, dass sie rechtzeitig ihre Versicherungsverträge prüfen oder überprüfen lassen. Das gilt für die Wohngebäude- und die Erweiterte Haushaltversicherung.

Weiterhin schreiben Sie, dass Schäden durch einen Rückstau in der Elementarschadenversicherung außen vor bleiben. Viele Versicherer bieten im Rahmen der Elementarschadenversicherung auch den Einschluss der sogenannten Rückstauschäden an. Es gibt sogar Anbieter, die Rückstauschäden auch ohne den Abschluss einer zusätzlichen Elementarschadendeckung im Rahmen ihrer normalen Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen mitversichern. Auch sind Rückstauschädenohnevorhandene Rückstausicherung versicherbar – im Einzelfall zum Beispiel gegen einen erhöhten Selbstbehalt.

Zum Selbstbehalt in der Elementarschadenversicherung (" Versicherte müssen meist zehn Prozent des Schadens selbst tragen ") ist zu ergänzen : Es gibt am Markt alle möglichen Modelle vom festen Selbstbehalt ( zum Beispiel ab 250 Euro aufwärts ) über prozentuale Varianten mit Unter- und Obergrenzen ( zum Beispiel 10 Prozent Selbstbehalt, mindestens 500 Euro, maximal 5000 Euro ) bis hin zu offenen prozentualen Lösungen.

Es gibt sogar Versicherer, die den Einschluss der Elementarschadenversicherung ganz ohne Selbstbehalt anbieten.

Empfehlenswert ist immer, den individuellen Fall zu betrachten und sich im Zweifel beraten zu lassen.