Zulässiges Gesamtgewicht berücksichtigen Den Pkw für die Fahrt in den Urlaub nicht überladen
Stuttgart ( rgm ). Auf Urlaubsfahrt mutiert der Pkw zum Packesel. Dabei sind die Grenzen schneller überschritten, als mancher glaubt.
Familienurlaub mit dem eigenen Auto stellt eine echte Versuchung dar. All das, was wir auf Flugreisen zu Hause lassen müssen, darf mit. Die großen Koffer : Kein Problem, auch wenn sie mehr als 20 Kilo pro Stück wiegen. Sperriges wie Kanu oder Surfboard : Das laden wir kurzerhand aufs Dach und die Räder finden bequem Platz auf dem Gepäckträger für die Anhängerkupplung. Zu schwer ? Ach was, das Auto fährt es ja.
Falsch gedacht, so die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung. Die Experten der Stuttgarter Prüf- und Sachverständigenorganisation rechnen vor, wie viel wirklich erlaubt ist. Die Zulassungsbescheinigung Teil 1, besser unter dem alten Namen Fahrzeugschein bekannt, sollte eigentlich Klärung schaffen. Zulässiges Gesamtgewicht minus Leergewicht, in dem bereits 75 Kilogramm für den Fahrer enthalten sind, ergibt die maximal mögliche Zuladung für Mitfahrer und Gepäck.
Die GTÜ-Experten raten daher : Wiegen Sie vor Urlaubsfahrten mit vollem Gepäck erst mal nach, wie schwer das eigene Auto wirklich ist. Volltanken zu wenigstens 90 Prozent nicht vergessen, denn auch der Sprit zählt dazu. Nur so lässt sich korrekt ermitteln, wie viel tatsächlich eingeladen werden darf.
Luftdruck erhöhen
Deshalb vor dem Start in den Urlaub : Rauf auf die öffentliche Waage, von denen es in jeder Gemeinde meist wenigstens eine gibt. Adressen übers Internet oder die Gemeindeverwaltungen. Und dann zählen schlicht die Kilos : Wer als Pkw-Fahrer um mehr als 20 Prozent überladen haben sollte, kommt nicht mit einem Verwarnungsgeld davon. Vielmehr sind im aktuellen Katalog Bußgelder ab 95 Euro mit entsprechenden Punkten in Flensburg vorgesehen.
Es geht freilich nicht nur ums Gesamtgewicht, sondern auch darum, wie viel man auf den Dachträger oder die Anhängerkupplung respektive die Heckklappe packen darf, wenn Dachkoffer und Sportgeräte mit auf die Urlaubsreise sollen. Die GTÜ empfiehlt in diesem Fall vor der Beladung einen Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs. Gewichtsgrenzen für Dach und Heck finden sich in der Regel nur in der technischen Datensammlung der Betriebsanleitung. Auch hier gilt, die Limits liegen oft unter den Erwartungen. 75 oder gar nur 50 Kilogramm beträgt häufig die maximale Dachlast.
Wer seine Räder mittels spezieller Systeme auf der Anhängerkupplung transportieren will, darf die so genannte Stützlast nicht überschreiten.
Volle Beladung bedeutet im Übrigen stets auch besonderen Stress für die Reifen. Dringender Rat der GTÜ : Den Reifenluftdruck erhöhen. Bei Ausnützen der zulässigen Zuladung achsweise eine Druckerhöhung zwischen einem halben und einem ganzen bar, in Einzelfällen sogar noch mehr. Mit fünf Personen und Gepäck sollte man die Reifen vorn auf 2, 5 und hinten sogar auf 3, 0 bar aufpumpen.