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Im Sommer verlagert sich das Leben oftmals nach draußen / Auch an die Nachbarn denken Der Balkon als zweites Wohnzimmer

23.04.2012, 03:23

Balkone werden im Sommer immer mehr zum Lebensraum für Familien. Denn sie ermöglichen auch Leben an frischer Luft. Allerdings sind einige Regeln und vor allem die Sicherheit der Kinder zu beachten.

Bad Honnef/München/Recklinghausen (dapd) l Ob man den ganzen Urlaub auf "Balkonien" verbringt oder nur die Wochenenden und Feiertage: Der Balkon oder die Terrasse sind im Sommer einer der wichtigsten "Räume" im Haus. Balkone, die als zweites Wohnzimmer im Sommer genutzt werden, werden auch entsprechend möbliert, sagt Ursula Geismann, Pressesprecherin beim Verband der deutschen Möbelindustrie e.V. in Bad Honnef: "Früher erkannte man Gartenmöbel auf den ersten Blick. Heute wollen die Leute es draußen so schön und gemütlich haben wie in ihrem Wohnzimmer." Das ließen sie sich auch etwas kosten: "Seit dem heißen Sommer 2003 sehen wir eine deutlich erhöhte Investitionsbereitschaft."

Fragen bei Neuanschaffungen

Die Expertin erklärt dies damit, dass Balkonien Urlaubsgefühle hervorrufe. Außerdem sei es im Trend, zu Hause draußen zu sitzen, statt in Biergarten oder Eiscafé. Trendforscher sprechen von "Homing". Beliebt seien natürliche Materialien, sagt Geismann: "Die Tendenz geht klar zum klassischen Holzmöbel." Doch auch das wetterfeste Polyrattan sei gefragt - in allen erdenklichen Farben, aktuell besonders in Weiß.

Neben der "klassischen Gartenmöblierung", also Esstisch, Stühle und Liegestühle, sehe man auf Balkonen inzwischen auch Sitzlandschaften: "Die sehen teilweise aus wie Wohnzimmermöbel, sind aber wasserdicht. Auch Teppiche und sogar Stehlampen für draußen werden angeboten", erläutert die Möbelfachfrau.

Wer sich neue Möbel anschafft, der solle sich vor allem die Platzfrage stellen, meint Thomas Oberst vom TÜV Süd in München: "Habe ich einen großen Balkon mit viel Platz oder müssen die Möbel nach der Nutzung aus dem Weg geräumt werden?" Dann seien Möbel mit Klappmechanismus besser geeignet. Bei dieser Entscheidung sollte man auch an die Winterlagerung denken: Müssen die Möbel ins Trockene gebracht werden, seien der benötigte Platz und das Gewicht relevant.

Den höchsten Pflegeaufwand habe man mit Holzmöbeln, sagt Oberst. Deutlich pflegeleichter seien Aluminium und Kunststoff. Bei Holzmöbeln rät Oberst dazu, auf heimische Hölzer wie Eiche oder Douglasie zurückzugreifen. Wer auf Tropenhölzer nicht verzichten wolle, sollte darauf achten, dass das Holz aus nachhaltiger Bewirtschaftung stammt (FSC- oder PEFC-Siegel).

Die Qualität von Kunststoff und Aluminium sei dagegen schlecht einzuschätzen, warnt der Experte. Kunststoff kann bei UV-Einstrahlung brüchig oder bei Sonneneinstrahlung weich werden und nachgeben. Schlecht verarbeitete Aluminium-Möbel rosten. "Es ist sinnvoll, sich beraten zu lassen und nicht zum vermeintlichen Schnäppchen zu greifen", rät Oberst. Außerdem sollte man das Möbelstück vor dem Kauf ausprobieren - insbesondere bei Klappmechanismen.

Doch bei allem Spaß an der frischen Luft - auch das Leben auf dem Balkon ist an Regeln gebunden. Immer da nämlich, wo sich Nachbarn gestört fühlen könnten, erläutert Claus O. Deese, Geschäftsführer des Mieterschutzbundes e.V. in Recklinghausen: "Grundsätzlich darf jeder draußen feiern oder grillen, so oft er möchte - solange sich andere nicht belästigt fühlen." Umgekehrt gelte aber auch: "Wer Pech mit seinen Nachbarn hat, muss unter Umständen völlig auf Grillen verzichten, zumindest auf Holzkohle. Das kann nämlich streng gesehen schon nach dem Emissionsschutzgesetz verboten werden."

Ein Recht auf Feiern draußen gebe es nicht: "Nachbarn haben ein Recht darauf, dass der Lärm nicht über Zimmerlautstärke hinausgeht. Dabei spielt es keine Rolle, wie oft oder selten gefeiert wird. Der "Rechtsanspruch" auf gelegentliches Feiern ist eine Legende." Die Ausnahme vom Lärmschutz seien spielende Kinder: "Kinderlärm ist hinzunehmen."

Das gelte auch für Balkonnutzungen, die Nachbarn oder dem Vermieter ein Dorn im Auge seien: "Dass Wäsche auf dem Balkon zum Trocknen hängt, gehört zum normalen Leben." Das gelte auch für auf dem Balkon gelagerte Gegenstände. Auch die Bepflanzung des Balkons sei dem Geschmack des Mieters überlassen: "Bestimmungen im Mietvertrag, die die Bepflanzung regeln, sind unwirksam." Gießwasserberieselung vom darüberliegenden Balkon dagegen müsse der Nachbar nicht hinnehmen.