Direktversicherung kann verloren gehen
Erfurt (dapd) l Hat der Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen, die noch nicht unverfallbar ist, können die Ansprüche bei einer Insolvenz des Unternehmens verloren gehen. Voraussetzung ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 3 AZR 176/10), dass der Insolvenz-verwalter das Bezugsrecht wirksam widerrufen hat.