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Nur für Edelbikes lohnt sich eine spezielle Fahrradversicherung Drahtesel gehört an die Kette

20.03.2012, 03:11

Berlin (be.p) l Mit dem Frühling beginnt auch die Saison der Fahrraddiebe. Allein die Polizeiliche Kriminalstatistik registrierte 2010 rund 307 000 Fahrraddiebstähle. Doch die Zahl der nicht gemeldeten Diebstähle dürfte um ein Vielfaches höher sein. Denn viele Bestohlene haben keine große Hoffnung, das Gefährt wiederzubekommen. Schließlich liegt die Aufklärungsquote seit Jahren bei gerade einmal zehn Prozent.

Um sich im Fall der Fälle ein neues Rad leisten zu können, empfiehlt es sich, die Hausratpolice gegen einen geringen Aufpreis entsprechend zu erweitern. Damit sind alle Fahrräder der Familie versichert. Der Umfang des Schadenersatzes nach einem Diebstahl variiert je nach Anbieter. So können pro gestohlenem Rad beispielsweise zwischen einem und fünf Prozent der Hausrat-Versicherungssumme gezahlt werden. Wer sein Wohnungsinventar mit 50 000 Euro versichert hat, kann also zwischen 500 und 2500 Euro bekommen. Natürlich gibt es nicht mehr, als auf der Rechnung für das Fahrrad steht. Für Standard-Bikes ist die Absicherung über die Hausratpolice die günstigste Variante. Unter www.klipp-und-klar.de kann eine Broschüre zur Hausratversicherung heruntergeladen werden.

Für sehr hochwertige Velos reicht die Versicherungssumme möglicherweise nicht aus. Wer ein solches Gefährt besitzt, sollte sich über spezielle Fahrrad-Versicherungen informieren. Hier können außer dem Diebstahlrisiko auch Transport- oder Unfallschäden versichert werden. Spezielle Versicherungen für spezielle Räder sind teurer als die Variante über die Hausratpolice. Anbieterneutrale Informationen erhält man im Internet unter www.versicherung-und-verkehr.de oder unter der gebührenfreien Telefonnummer (0800) 3 39 93 99.

Unabhängig davon, für welche Police man sich entscheidet - versichert ist das Fahrrad rund um die Uhr. Allerdings sind auch die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. So muss das Gefährt zum Zeitpunkt des Diebstahls angeschlossen gewesen sein. Wer nicht nachts mit dem Fahrrad unterwegs ist, muss es zwischen 22 und sechs Uhr in einem verschlossenen Gebäude abstellen und auch dort an die "Kette legen".

Sobald der Diebstahl festgestellt wurde, ist Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Dabei muss der Kaufbeleg beziehungsweise der Fahrradpass als Eigentumsnachweis vorgelegt werden. Von der Polizei bekommt man für die Versicherung ein Formular, welches man ihr umgehend zuschicken muss. Dann heißt es warten. Mancher erhält von der Polizei das gefundene Bike zurück. Die meisten bekommen jedoch nur den schriftlichen Bescheid über die ergebnislose Fahndung. Diese Mitteilung schickt man samt Kaufbeleg an die Versicherung. Die wiederum überweist dann den Schadenersatz.