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Große Leser-Resonanz von auf das gestrige Telefonforum der Volksstimme Einen Kururlaub übernehmen Krankenkassen nicht

12.10.2011, 04:22

Beim Telefonforum der Volksstimme drehte sich gestern alles um das Thema Kuren. Die am häufigsten gestellten Fragen beantworten Ramona Winkler, Kurklinik Arendsee, Christel Spenn, Caritas Magdeburg, und Ulrike Skaliks von der Techniker Krankenkasse.

Frage: Was ist eine Mutter-Kind-Kur konkret?

Antwort: Das ist eine stationäre Maßnahme, die in Form einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme durchgeführt wird. Bei einer Mutter-Kind-Kur zählt ausschließlich der Gesundheitszustand der Mutter, nicht der des Kindes. Vorsorge zielt darauf ab, die geschwächte Gesundheit der Mutter, die in absehbarer Zeit zu einer Krankheit zu werden droht, zu stärken beziehungsweise zu stabilisieren. Bei Rehabilitationskur liegt bereits eine Krankheit vor, die es zu heilen oder zu lindern gilt.

Wie gesagt, bei einer Mutter-Kind-Kur geht es nur um die Mutter. Kinder bis zum 12. Lebensjahr können als gesunde Kinder als Begleitpersonen mitfahren oder auch selber behandelt werden. Die Kosten für das Kind übernimmt immer die gesetzliche Krankenkasse, weil diese Träger der Hauptleistungen ist. Wenn das Kind bei einer anderen Krankenkasse als die Mutter familienversichert ist, und selbst behandlungbedürftig ist, übernimmt diese Krankenkasse die Kosten. Ist das Kind gesund und reist nur mit, übernimmt die Krankenkasse der Mutter alle Kosten.

Frage: Wo kann ich eine Mutter-Kind-Kur beantragen?

Antwort: Bei den gesetzlichen Krankenkassen oder den Beratungsstellen der freien Wohlfahrtsverbände, beispielsweise bei der Diakonie, dem DRK oder der Caritas. Natürlich erfolgt die Beratung für alle Arten von Kuren dort. Zur Beratung kann jeder kommen, ein gesundheitliches Attest ist nicht notwendig.

Als nächster Schritt müssen die Kurunterlagen sowohl von Antragsteller als auch vom Arzt ausgefüllt bei der Krankenkasse (Rentner) beziehungsweise Rententräger (Berufstätige) eingereicht werden.

Frage: Wer übernimmt die Kosten der Mutter-Kind-Kur?

Antwort: Im Bewilligungsfall übernimmt die Krankenkasse die Kosten der Mutter-Kind-Kur. Personen ab 18 Jahre bezahlen pro Kalendertag zehn Euro. Das ist auch bei anderen stationären Kurmaßnahmen der Fall.

Frage: Wer legt fest, ob eine Mutter-Kind-Kur angeraten ist?

Antwort: Der behandelnde Arzt prüft die medizinischen Voraussetzungen und die Mutter muss kurbedürftig sein. Ein entsprechender Antrag wird bei der Krankenkasse gestellt. Diese entscheidet über eine mögliche Bewilligung.

Frage: Kann auch ein Vater eine Mutter-Kind-Kur beantragen?

Antwort: Natürlich, das läuft dann als Vater-Kind-Maßnahme und ist heutzutage nicht mehr ungewöhnlich.

Frage: Muss ich mein Kind mit zur Kur nehmen?

Antwort: Nein, es gibt spezielle Kuren, die nur für Mütter zugeschnitten sind, die ihre Kinder nicht mitnehmen.

Frage: Wie lange dauert eine Mutter-Kind-Kur?

Antwort: In der Regel drei Wochen, die Verlängerung um eine weitere Woche ist möglich.

Frage: Gibt es auch die Kurmöglichkeit für die gesamte Familie, also Vater, Mutter und Kinder?

Antwort: Das ist gesetzlich nicht geregelt. Man kann aber einen Antrag auf Mutter-Kind-Kur und Vater-Kind-Kur stellen und darin sehr gut begründen, warum eine gemeinsame Kur notwendig ist.

Frage: Muss mich der Arbeitgeber für eine Mutter-Kind-Kur freistellen?

Antwort: Ja, man hat Anspruch auf Freistellung und Fortzahlung des Gehalts beziehungsweises des Lohnes. Urlaubstage müssen dafür nicht genommen werden. Das gilt für alle Kuren, nicht nur für die Mutter-Kind Kur.

Frage: Als Mutter bin ich privatversichert, meine Kinder. Wer zahlt die Mutter-Kind-Kur?

Antwort: Die Kur ist leistungsrechtlich als Einheit zu sehen, daher muss im Bewilligungsfall die private Krankenkasse die Kosten für Mutter und Kind übernehmen.

Frage: Wie oft kann eine Mutter-Kind-Kur beantragt werden?

Antwort: Alle vier Jahre ist das möglich, das gilt auch für alle anderen Kuren.

Frage: Haben Rentner automatisch einen Anspruch auf eine Kur, schließlich haben sie ihr Leben lang hart gearbeitet und heute nicht selten gesundheitliche Probleme?

Antwort: Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Es muss immer eine gesundheitliche Notwendigkeit geben, die ein Arzt attestieren muss. Allgemeine Alterserscheinungen sind kein hinreichender Grund.

Frage: Wohin kann man sich als Betroffener wenden, wenn eine Kur abgelehnt wird?

Antwort: Die Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände helfen gern bei einem ablehnenden Bescheid. Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Erteilung des Bescheides ist möglich. Der Widerspruchsausschuss prüft erneut den Antrag, bleibt es bei einer Ablehnung, kann vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides geklagt werden. Weitere Möglichkeiten gibt es nicht.

Frage: Wer übernimmt die Kosten für die Fahrt zur Kurklinik und wieder nach Hause?

Antwort: Da muss man unterscheiden zwischen Vorsorge und Rehabilitation. Bei der Vorsorge werden die öffentlichen Verkehrsmittel, in der Regel Bahnfahrkarte 2. Klasse übernommen. Der Versicherte bezahlt eine gesetzliche Zuzahlung von zehn Prozent, mindestens fünf, maximal zehn Euro je einfache Fahrt. Bei der Reha sind es auch die öffentlichen Verkehrsmittel, die bezahlt werden. Fahrten mit eigenem Pkw sind auch möglich, die Kilometerpauschale bekommen die Patienten. Eine gesetzlich Zuzahlung ist nicht zu leisten.

Frage: Darf ich eine Begleitperson zur Kur mitnehmen und wie sieht es mit den Kosten für die Begleitperson aus?

Antwort: Die Begleitperson darf mitreisen, die Kosten für ihn übernehmen die Krankenkassen nicht. Die muss der Patient mit der Kureinrichtung klären.

Frage: Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Kurantrag bearbeitet ist und ein Bescheid kommt.

Antwort: Die Zeit beträgt in der Regel drei bis vier Wochen.

Frage: Kann sich der Patient seine Kureinrichtung aussuchen?

Antwort: Der Patient kann Wünsche äußern, wenn er seinen Kurantrag stellt. Er sollte gut begründen, warum er speziell in diese Einrichtung möchte. Allerdings entscheidet die Krankenversicherung, welche Einrichtung für den Patienten die beste ist.

Frage: Wie finden Patienten eine geeignete Kureinrichtung?

Antwort: Bei der Mutter-Kind-Kur ist die Internetadresse www.muttergenesungswerk.de zu empfehlen. Für die anderen Kurarten ist in erster Linie das Krankheitsbild entscheidend. Die Krankenkassen beziehungsweise der Rententräger entscheiden über die Kureinrichtung für die Erkrankung.

Frage: Wie stehts mit Kururlaub?

Antwort: Den kann jeder machen, aber das ist seine Privatsache. Der Arzt in Deutschland kann allerdings bei medizinischer Notwendigkeit Heilmittelanwendungen (Massagen, Krankengymnastik, Bäder, Fango-Packungen usw.) verordnen. Die Anwendungen zahlt man dann vor Ort erst einmal selber, bekommt aber im Nachhinein von seiner Krankenkasse die deutschen Vertragssätze erstattet. Dazu muss das Rezept und die Rechnung eingereicht werden.

Frage: Ist eine Kur bei Depressionen möglich?

Antwort: Ja. Zunächst sollte man es mit einer Behandlung beim Psychiater, Psychotherapeuten beziehungsweise Psychologen versuchen. Die Überweisung gibt es vom Hausarzt oder der Patient sucht sich selbst einen Fachmann. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlungen übernehmen die Krankenkassen. Reicht eine ambulante Psychotherapie nicht aus, besteht die Möglichkeit, einer entsprechenden Kur. Analog zu anderen Kuren erfolgt die Bezahlung.

Frage: Ich bin privat versichert. Habe ich Anspruch auf mehrere Kuren?

Antwort: In der Regel nicht, die Kurhäufigkeit ist identisch mit gesetzlichen Krankenkassen, slo ein Antrag kann alle vier Jahre gestellt werden.