Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Magdeburg (rgm) l Viele Immobilieneigentümer verzweifeln jedes Jahr an der Anlage V zur Einkommensteuererklärung, in der sie ihre Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angeben sollen.
Was gehört zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung? Welche Beträge müssen dem Fiskus gemeldet werden? Können Hausverwaltungskosten und anderes abgezogen werden? Wie wirken sich die Einnahmen auf die Steuerschuld aus? Gilt es auch als Vermietung, wenn das eigene Kind eine Einliegerwohnung im Haus hat und dafür einen Obolus zahlt? Existieren Freibeträge?
Die Steuerberater Cornelia-Eva Lohse, Ines Woborschil-Zunft, Heiko Kästner und Maik Arnhold geben am kommenden Dienstag in einem Volksstimme-Telefonforum Auskunft auf Leserfragen.
Rufen Sie am Dienstag von 10 bis 12 Uhr an unter Telefon (0391) 53 29 70 oder senden Sie Ihre Frage per E-Mail an ratgeber@volksstimme.de