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Gesetzliche Krankenversicherung Elektronische Gesundheitskarte soll ab Oktober eingesetzt werden

15.09.2011, 04:31

Nach jahrelangen Verzögerungen erhalten die ersten Versicherten nun elektronische Gesundheitskarten. Die können erst einmal nicht viel. Doch nach und sollen immer mehr Daten auf die Karte. Viele Versicherte merken das aktuell: Sie bekommen Post von Ihrer Versicherung und sollen ein Foto einschicken, das auf die neue Karte kommt.

Berlin (rgm). Es klang nach Revolution: Alle Krankenversicherten bekommen eine elektronische Gesundheitskarte, die allen Heilberuflern verschlüsselt Einblick in alle Patientendaten bietet - von Arztbriefen über Laborbefunde und Röntgenbilder bis hin zu den verwendeten Arzneimitteln. Die ehrgeizigen Ziele: Kosten im Gesundheitswesen sparen und die Behandlungsqualität verbessern - etwa durch Vermeidung von Doppeluntersuchungen und riskanten Medikamentenwechselwirkungen. Beschlossen wurde die Einführung schon mit der Gesundheitsreform im Jahr 2004. Bei der Umsetzung sollten alle Akteure im Gesundheitswesen mitwirken: Krankenkassen, Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Kliniken. Doch seither ging es mit dem Mammutprojekt nur im Schneckentempo voran.

Nun kommt Schwung in die Sache - auf Druck der Bundesregierung. Sie hat laut Stiftung Warentest die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, bis Ende 2011 mindestens zehn Prozent ihrer Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte auszustatten. Sonst drohen Strafzahlungen. Daher bitten die Kassen derzeit viele Versicherte per Post um ein Lichtbild, das zum Schutz vor Missbrauch auf die neuen Karten gedruckt werden soll. Zum Einsatz kommen sollen diese ab Oktober. Dazu müssen allerdings die Ärzte, Zahnärzte und Kliniken passende Lesegeräte anschaffen. Die alten Krankenkassenkarten behalten deshalb zunächst noch ihre Gültigkeit - bis alle Versicherten die neue Karte besitzen und benutzen können.

Vorerst enthält die neue Karte kaum mehr Infos als die bisherige Krankenkassenkarte: Verwaltungsdaten wie etwa Name, Anschrift, Geburtsdatum und die Versichertennummer. Neu sind nur das Lichtbild und auf der Rückseite der EU-Krankenschein für Auslandsbehandlungen. Nach und nach sollen dann aber auch medizinische Daten in die Gesundheitskarte einfließen. Dafür ist die Karte technisch schon ausgestattet. Ein weiterer Austausch ist also nicht nötig. Den Anfang machen werden wohl sogenannte Notfalldaten, etwa Angaben zu Allergien und eingenommenen Medikamenten für eine schnelle ärztliche Hilfe.

Auch geplant: Ein Netz zum sicheren Datenaustausch zwischen Heilberuflern sowie die "elektronische Fallakte", die alle ärztlichen Befunde, Laborwerte und sonstigen medizinischen Daten zu einer behandelten Krankheit bündelt. Alle medizinischen Anwendungen sollen, so beteuert das Bundesgesundheitsministerium, erst auf die Karte kommen, wenn sie Praxistests erfolgreich durchlaufen haben und strenge Sicherheitsregeln einhalten. Bis die elektronische Gesundheitskarte ihrem Namen also wirklich entspricht, dürfte nochmals viel Zeit ins Land gehen.

Wenn es soweit ist, können Versicherte frei entscheiden, ob sie medizinische Daten auf der Karte speichern lassen möchten. Zum Einsenden des Lichtbilds seien hingegen alle über-16-jährigen Versicherten grundsätzlich verpflichtet, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Kathrin Vogler (Die Linke). Wer sich weigert, kann demnach aber wohl erst einmal die alte Krankenkassenkarte weiter benutzen, so die Stiftung Warentest. Allerdings betont das Ministerium: Irgendwann gilt die jetzige Versichertenkarte nicht mehr. Dann müssen gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte vorlegen, wenn sie sich auf Kassenkosten behandeln lassen wollen.