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Abschied vom Papier sollte Ende dieses Jahres erfolgen / Neuer Startermin 2013 Elektronische Steuerkarte kommt später

08.12.2011, 04:21

Pleiten, Pech und Pannen. Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte lässt weiter auf sich warten: Eigentlich sollte sie Anfang 2011 eingeführt werden, dann zum Jahreswechsel 2011/2012 verlegt. Daraus wird jetzt wieder nichts.

Berlin/Magdeburg (cbi) l Nach den Pannen bei der Einführung der "Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - ELStAM" hat das Bundesfinanzministerium eine Einführung im Jahr 2012 jetzt endgültig aufgegeben. Neben der Verunsicherung bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern gibt es eine Reihe praktischer Probleme, weil die letzte Papierlohnsteuerkarte bereits für 2010 ausgestellt worden war. Dennoch wird sie jetzt weiter verwendet.

Praktische Probleme bleiben

Bisher hatten Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte dem Arbeitgeber übergeben. Ab 2012 sollten Arbeitgeber die Daten elektronisch erhalten. Weil das Verfahren wegen Schwierigkeiten bei der Einführung verschoben wurde, müssen Arbeitgeber auf die Steuermerkmale des Vorjahres zurückgreifen.

Dieses Vorgehen geht aber nur, wenn kein Arbeitgeberwechsel vorliegt und wenn sich die Besteuerungsdaten 2012 nicht ändern. Deshalb müssen alle Arbeitnehmer ihre Angaben zur Lohnsteuerklasse, Kinderfreibeträgen, Religionszugehörigkeit und individuellen Freibeträgen beispielsweise für Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten oder Handwerkerleistungen genau prüfen.

Treffen eine oder mehrere der Daten für den Lohnsteuerabzug nicht mehr zu, müssen Arbeitnehmer beim zuständigen Finanzamt eine Änderung beantragen. Die Korrekturen sollen nicht mehr auf der alten, aus 2010 stammenden Lohnsteuerkarte erfolgen, sondern bereits im elektronischen Datenspeicher. Der Arbeitnehmer erhält dann vom Finanzamt einen Ausdruck der ELStAM-Daten oder eine Ersatzbescheinigung, die er dem Arbeitgeber vorlegen muss.

Nach Erkenntnissen des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. sind auch die gespeicherten ELStAM-Daten teilweise fehlerhaft. Arbeitnehmer müssen deshalb auch die Ausdrucke genau prüfen und gegebenenfalls erneut Korrekturen beantragen. Sie sind dazu verpflichtet, wenn anderenfalls eine zu geringe Lohnsteuer erhoben wird. Der Verband rechnet mit einer erheblichen Anzahl späterer Korrekturen durch die Arbeitgeber oder in der Steuerveranlagung 2012.

Rechtliche Probleme bringt die verpatzte Umstellung auch für Arbeitslose. Zur Berechnung des Arbeitslosengeldes ist die Steuerklasse maßgeblich, die zu Beginn des Jahres der Arbeitslosigkeit eingetragen war. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. befürchtet Nachteile für Arbeitnehmer, weil nicht klar sei, ob bei den Arbeitsagenturen für 2012 die ELStAM-Daten oder die Daten der bisherigen Lohnsteuerkarte 2010 herangezogen werden. Auch werdende Eltern müssen aufpassen, weil ein zu hoher Lohnsteuerabzug später Nachteile beim Elterngeld bringt.

Bisher kaum Vorteile zu sehen

Die jetzige Verschiebung der ELStAM-Einführung zeigt nach Einschätzung des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V. eine unzureichende Planung und Vorbereitung bei der Einführung neuer Verfahren. Der Verband kritisiert auch, dass der elektronische Abruf für Arbeitnehmer selbst oder durch beauftragte Lohnsteuerhilfevereine und Steuerberater ebenfalls nicht bereitsteht. Die von der Politik als Steuervereinfachung und Bürokratieabbau propagierte elektronische Datensammlung bringt dem Bürger bisher keinen erkennbaren Vorteil.

Der Verband fordert, die Probleme schnellstens zu lösen und Schnittstellen für alle Beteiligten zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls wird der nächste Schritt, die versprochene "vorausgefüllte Steuererklärung", noch viel größere Probleme bringen.