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Wohnungswechsel Kein Sonderkündigungsrecht für Stromvertrag

Umzüge sind meist stressig: neuen Mietvertrag abschließen, den alten kündigen, Renovierung in Auftrag geben, Möbeltransport organisieren. Und dann stellt sich noch die Frage nach dem Stromanbieter: Zieht der alte Vertrag mit um oder muss ein neuer abgeschlossen werden?

Von dpa Aktualisiert: 13:29

Potsdam. Antwort auf diese Frage bekommen Verbraucherinnen und Verbraucher nur, wenn sie in ihren Vertrag schauen, erklärt Verbraucherzentrale Brandenburg. Daraus ergibt sich, wann der Stromversorger über den Umzug informiert werden soll, und ob der alte Vertrag beendet werden kann. Ein generelles Sonderkündigungsrecht gibt es beim Umzug nicht.

Wer bei seinem Anbieter bleibt, muss dem Unternehmen die neue Adresse und die Zählernummer mitteilen. Es ist ratsam, die Zahlerstände zur eigenen Sicherheit zu notieren oder zu fotografieren. Wird der alte Vertrag nicht fortgesetzt, muss man den Versorger über das Auszugsdatum informieren. Wer einen neuen Anbieter sucht, sollte wissen: In der Regel braucht der neue Versorger etwa zwei Wochen, um die neue Wohnung mit Strom zu beliefern.

Auch wer noch keinen neuen Vertrag geschlossen hat, wird am neuen Wohnort mit Strom beliefert. Dann bekommt man Energie vom örtlichen Grundversorger - diese Art von Versorgung nennt man Ersatzversorgung.