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Frist abgelaufen Steuererklärung 2019: Wann Verspätungszuschlag fällig wird

Für die Steuererklärung gibt es Fristen. Wer die nicht einhält, muss in bestimmten Fällen mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Allerdings kann der Zuschlag vermieden werden.

Von dpa 11.05.2021, 10:16
Die Steuererklärung für 2019 muss eigentlich schon eingereicht worden sein - es sei denn man hat Hilfe von Steuerberaterin und Co.
Die Steuererklärung für 2019 muss eigentlich schon eingereicht worden sein - es sei denn man hat Hilfe von Steuerberaterin und Co. Benjamin Nolte/dpa-tmn

Berlin

Sieben Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres: Dann endet die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bei Steuerpflichtigen in der Regel. Das heißt: Die Einkommensteuererklärung 2019 hätte bis zum 31. Juli 2020 abgegeben sein müssen.

„Wurde die Frist nicht eingehalten und auch nicht rückwirkend verlängert, kommt es zur Festsetzung eines sogenannten Verspätungszuschlages“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin.

Der Verspätungszuschlag beträgt grundsätzlich 0,25 Prozent der noch zu zahlenden Steuer für jeden Verspätungsmonat. Es gibt aber einen Mindestbetrag von 25 Euro pro Monat, sofern sich noch eine Steuerzahlung an das Finanzamt ergibt. Beträgt die Steuernachzahlung beispielsweise 1000 Euro und wird die Steuererklärung 10 Monate zu spät eingereicht, wird ein Verspätungszuschlag von 250 Euro fällig.

Verspätungszuschlag kann vermieden werden

Für Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung von Profis anfertigen lassen, gilt generell eine längere Abgabefrist. Sie wurde wegen der Auswirkungen der Coronapandemie noch zusätzlich verlängert. „Wird die Einkommensteuererklärung 2019 vom steuerlichen Berater bis zum 31. August 2021 abgegeben, ist dies fristgerecht“, sagt Erich Nöll.

Profis beauftragen, kann auch in einem anderen Fall schlau sein: Nämlich wenn Steuerpflichtige trotz Verpflichtung ihre Einkommenssteuererklärung für 2019 noch nicht abgegeben haben und jetzt schon mit einer Nachzahlung rechnen. Beauftragt man nun Fachleute, kann man zumindest den Verspätungszuschlag vermeiden.

Keine Zinsen auf Nachzahlung

„Zinsen auf die Steuernachzahlung 2019 sind noch nicht zu befürchten, denn der Zinslauf beginnt ausnahmsweise erst am 1. Oktober 2021“, gibt Erich Nöll Entwarnung. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, unabhängig davon, ob sie ihre Steuererklärung selbst erledigen oder jemanden beauftragen. Der Nachteil: Steuererstattungen 2019 werden auch erst ab diesem Datum verzinst.

Für die Einkommensteuererklärung 2020 gelten wieder die alten Fristen. Das heißt, nicht beratende Steuerpflichtige müssen ihre Einkommensteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben. Wenn der steuerliche Vertreter dies erledigt, ist der 28. Februar des übernächsten Jahres der Stichtag. Die Verzinsung für Steuererstattungen und -nachzahlungen für die Einkommensteuererklärung 2020 beginnt am 1. April 2022.