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Steuererklärung Für Pakistan-Spenden ist keine Bescheinigung nötig

02.09.2010, 10:17

Berlin (rgm). Nach einer Umfrage des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) bei 37 Hilfswerken und Spendenbündnissen wurden in Deutschland bis zum 18. August 2010 24 Millionen Euro für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan gespendet. Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine weist daraufhin, dass das Bundesfinanzministerium – wie bei den Opfern der Tsunamikatastrophe 2004 und der Erdbebenkatastrophe auf Haiti im Januar 2010 – mit Schreiben vom 25. August 2010 (Az.: IV C 4 – S 2223/07/0015) auch die Freigabe für den vereinfachten Spendenabzug an die Opfer der Flutkatastrophe von Pakistan für den Zeitraum 30. Juli bis 31. Dezember 2010 erteilt hat.

Hintergrund: Spenden und Mitgliedsbeiträge sind nur unter gewissen Voraussetzungen und eingeschränkt auf bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 Satz 1 EStG). Voraussetzungen sind:

m die Zahlung erfolgt freiwillig und ohne Gegenleistung

m für einen steuerbegünstigten Zweck

m an eine steuerbegünstigte Organisation

m mit einer Zuwendungsbestätigung der Organisation als Nachweis.

Ohne Zuwendungsbestätigung erfolgt grundsätzlich auch keine Anerkennung durch das Finanzamt und damit auch keine Steuerermäßigung. Lediglich in ganz bestimmten Spendensituationen bedarf es aus Vereinfachungsgründen keiner Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung). Als Nachweis gilt dann der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung, zum Beispiel Kontoauszug oder Lastschrifteinzugsbeleg eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Dieser erleichterte Nachweis reicht unter anderem aus, wenn die Zuwendung zur Hilfe in Katastrophenfällen innerhalb eines vom Bundesfinanzministerium zu bestimmenden Zeitraums auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer öffentlichen Dienststelle oder eines Spitzenverbands der freien Wohlfahrtspflege einschließlich seiner Mitgliedsorganisationen eingezahlt worden ist.