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Selektivvertrag Versicherung: Zahnreinigungs-Zuschuss nicht in jeder Praxis 

Viele Krankenkassen geben einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung - oder zahlen sie komplett. Doch einige Kassen geben vor, in welche Zahnarztpraxen man dafür gehen kann.

Von dpa Aktualisiert: 09.12.2022, 13:53
Die Kosten für eine Zahnreinigung muss man meist nicht alleine tragen. Wer sich den Zuschuss holen möchte, sollte aber prüfen, ob die Krankenkasse mit Selektivverträgen arbeitet.
Die Kosten für eine Zahnreinigung muss man meist nicht alleine tragen. Wer sich den Zuschuss holen möchte, sollte aber prüfen, ob die Krankenkasse mit Selektivverträgen arbeitet. Frank Rumpenhorst/dpa-tmn

Berlin - Für eine professionelle Zahnreinigung muss man meist zwischen 80 bis 120 Euro auf den Tisch legen. Immerhin: Der Großteil der gesetzlichen Krankenversicherungen gewährt einen Zuschuss oder übernimmt die Kosten sogar komplett. Das zeigt eine Umfrage der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), an der 62 Krankenkassen teilnahmen.

Selektivverträge schreiben manchmal Arztpraxis vor

Bei einigen Kassen sind allerdings sogenannte Selektivverträge im Spiel. Das heißt: Den Zuschuss bekommen Versicherte nur, wenn ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin mit der Kasse einen Vertrag geschlossen hat. Ist das nicht der Fall, muss man sich laut KZBV für die Zahnreinigung eine Praxis mit einem solchen Vertrag suchen - oder auf den Zuschuss verzichten.

Welche Krankenkassen mit Selektivverträgen arbeiten, können Versicherte unter www.kzbv.de/pzr-zuschuss herausfinden.