Kontrollverlust Gewalt in Familien: Kinder leiden nicht nur unter Schlägen
In der Corona-Pandemie sind viele Väter und Mütter extrem belastet. Das bekommen meist auch die Kinder zu spüren. Doch es gibt Grenzen, die Eltern nicht überschreiten sollten.
Köln (dpa/tmn) - Bei allem Stress durch Homeschooling, Homeoffice und andere pandemiebedingte Einschränkungen: Eltern sollten ihre Kinder nie schlagen oder auf andere Weise körperlich bestrafen.
Und zwar aus mehreren Gründen: Gewalt ist grundsätzlich zu verurteilen. Wird sie gegen das eigene Kind gerichtet, wirkt es sich auf dessen Entwicklung aus: Das Risiko, dass es körperliche, geistige und verhaltensbezogene Probleme entwickelt, steige an, erklärt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Kinder neigen später dazu, selbst Gewalt als Lösung zu sehen.
Kein pädagogischer Effekt
Auch der vermeintliche pädagogische Effekt der Prügel ist ein Trugschluss: "Es gibt keine Studien, die darauf hinweisen, dass körperliche Strafen bei Kindern als Mittel der Disziplin irgendeinen Nutzen oder Vorteil aufweisen", stellt Kinderarzt und BVKJ-Experte Ulrich Fegeler klar.
Seine Kinder zu schlagen, kann darüber hinaus rechtliche Konsequenzen haben - wer seinem Kind körperliche Gewalt antut, riskiert nicht nur das Sorgerecht, sondern macht sich streng genommen auch strafbar.
Strategien zum Runterkommen
Droht ein Kontrollverlust, gibt es andere Mittel und Wege: Man sollte dem Kind sagen, dass man gerade wütend ist und kurz in ein anderes Zimmer gehen, um sich zu beruhigen. Ein weiterer Tipp ist, sich auf den Boden zu setzen und seine Atmung zu kontrollieren. Manchen hilft es vielleicht, in ein Kissen zu boxen - wichtig ist, dass man etwas tut, damit sich die Situation nicht zuspitzt.
Belastete Familien können sich auch professionelle Unterstützung suchen - der BVKJ weist etwa auf das Angebot der Bundesstiftung Frühe Hilfen hin, die Familien mit bis zu drei Jahre alten Kindern Beratung anbietet.
Eine weitere Option ist das Elterntelefon der Nummer gegen Kummer unter der kostenlosen Rufnummer 0800-111-0-550. (www.kinderaerzte-im-netz.de)
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Körperverletzung: §223 Strafgesetzbuch
Recht auf gewaltfreie Erziehung: §1631 Bürgerliches Gesetzbuch