Fahrer sollte Beweise mit der Fotokamera oder dem Handy liefern Haftung bei Steinschlag durch Lkw
Heidelberg (rgm) l Fliegt ein Stein in die Frontscheibe eines Pkw, wofür ein vorausfahrender Lkw verantwortlich ist, bedarf es keines weiteren Beweises seitens des betroffenen Autofahrers zur genauen Art und Weise des Unfallhergangs. Dem offensichtlichen Schadensverursacher dagegen obliegt die Klärung der für einen Haftungsausschluss relevanten Frage, ob der Stein von der schuldhaft unzureichend gesicherten Ladefläche herabgefallen ist oder als unabwendbares Ereignis von den Rädern seines Lkw nur aufgewirbelt wurde. Das stellte das Landgericht Heidelberg klar (Aktenzeichen: 5 S 30/11).
Das Malheur geschah einer Autofahrerin, die auf einer Bundesstraße unterwegs war. Dort fuhr sie direkt einem mit Kies und Bauschutt beladenen Lkw hinterher, als plötzlich ein Schlag zu vernehmen war. Die Frau konnte den Lkw mit ihrem Handy fotografieren.
Nach Überzeugung des Gerichts galt damit der für die Gefährdungshaftung notwendige Kausalzusammenhang zwischen dem "Betrieb" des Lkw und dem Schaden am Pkw als nachgewiesen. Gegenverkehr schlossen die Richter als Ursache aus. Die Autofahrerin hatte keine Möglichkeit, dem entstandenen Steinschlag auszuweichen.