Einschreiben Haftungsbetrag bei Briefen beträgt 25 Euro
Ein Einschreiben mit Rückantwort verschickte Ende April dieses Jahres Bruno Christoph aus Magdeburg. "Dieses Schreiben hatte einen Wert von 300 Euro", schreibt er. Und es kam nicht an.
Ein Nachforschungsauftrag blieb ergebnislos. Lediglich einen Haftungsbetrag von 25 Euro erhielt der Postkunde. Womit er nicht einverstanden war, und sich an uns wandte. Die von uns von der Zentrale der Deutschen Post nochmals veranlasste Überprüfung führte zu keinem anderen Ergebnis. "Da die Sendung trotz intensiver Recherchen nicht aufgefunden werden konnte", heißt es in dem Antwortschreiben, "wurde dem Absender der laut allgemeiner Geschäftsbedindungen im Verlustfall festgeschriebene Haftungsbetrag für ein Einschreiben mit Rückschein in Höhe von 25 Euro sowie zusätzlich das Sendeentgelt erstattet."
Der Rückschein (1,80 Euro) ist eine Zuatzleistung in Verbindung mit einem Einschreiben (2,50) Euro), bei dem der Absender ein vorbereitetes Dokument (Rückschein) mit der Bestätigung durch Unterschrift eines Empfangsberechtigten erhält, dass die Sendung abgeliefert wurde. "Auch bei Einschreiben mit Rückschein gelten die gleichen Haftungsbeträge für den Fall des Verlustes oder einer Beschädigung in Höhe von maximal 25 Euro", so im Antwortschreiben.
Von der Post wird aber darauf hingewiesen, dass bei Einschreiben, wie übrigens bei allen Briefsendungen, zum Beispiel Geld oder andere Zahlungsmittel und Valoren der Klasse 2 (z.B. Wertpapiere – für die im Schadensfall keine Sperrung durchgeführt werden kann –, Schmuck, Unikate, Kunstgegenstände etc.) vom Versand ausgeschlossen sind. Sie dürfen den Briefen nicht beigefügt werden, und die Kunden sollten sich da-ran halten.
Es gibt aber auch Ausnahmen, Gegenstände die zugelassen sind. Das sind z. B. Briefmarken und Telefonkarten bis zu einem tatsächlichen Wert von 25 Euro sowie einzelne Fahrkarten oder Eintrittskarten.