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Holz, Pilze, Kräuter, Blumen Nach massiven Bärlauch-Diebstählen: Welche Mengen darf ich im Wald sammeln?

Die Wälder insbesondere in Sachsen-Anhalt sind ergiebig, wenn es beispielsweise um Pilze, Blumen und Kräuter wie Bärlauch geht. Wie viel darf ich nach Hause mitnehmen? Wie sind also die Regeln?

Von Sebastian Rose Aktualisiert: 14.03.2024, 11:19
Blühender Bärlauch: Für viele ein besonderer Genuss, egal ob im Essen oder als Heilpflanze. Es gibt jedoch Regeln zur Entnahme in Wäldern.
Blühender Bärlauch: Für viele ein besonderer Genuss, egal ob im Essen oder als Heilpflanze. Es gibt jedoch Regeln zur Entnahme in Wäldern. Symbolfoto: dpa

Magdeburg/Leipzig - Wer hierzulande im Wald spazieren geht, kann Blumen, Pflanzen und Kräutern beim Wachsen und Gedeihen zusehen. Die Polizei hat nun im Leipziger Auwald drei Frauen und zwei Männer gestellt, die an verschiedenen Orten des Waldstückes unerlaubt fast 50 Kilogramm Bärlauchwurzeln ausgegraben haben sollen. Wie sind aber die Regelungen, wenn man etwas Pflücken möchte?

Generell gilt: (Heil-) Pflanzen, Blumen und Kräuter dürfen mit nach Hause genommen werden. Allerdings gilt dies nur für den Eigengebrauch. "Hierbei müssen wir zwischen dem Naturschutzrecht und dem Forstrecht unterscheiden", erklärt Jan Weiner vom zuständigen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.

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Wie viele Blumen darf ich pflücken?

Im Bundesnaturschutzgesetz ist klar geregelt, dass die meisten Blumen aus dem Wald gepflückt werden dürfen. Allerdings gilt die im Volksmund gebräuchliche Hand-Strauß-Regel. Mehr als ein Strauß Blumen darf es nicht sein, der Natur zur Liebe. Denn gerade Insekten sind auf die blühende Pracht angewiesen.

Verboten ist jedoch das Pflücken in bestimmten (Natur-) Schutzgebieten und besonders geschützten Pflanzen wie zum Beispiel die Wildorchidee.

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Experten raten zudem dazu, nicht in den kalten Jahreszeiten Blumen zu pflücken, da Insekten auf jede Nahrungsquelle angewiesen sind. Im Frühling und im Sommer sei dies in Ordnung, wenn ein paar Blumen von einer größeren Ansammlung entnommen werden.

Wie viele Kräuter und Heilpflanzen darf ich pflücken?

"Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten", heißt es im Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes. Jeder dürfe davon abweichend wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.

Heißt: Wo beispielsweise kein Naturschutzgebiet ist, darf für den persönlichen Gebrauch geerntet werden. Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf neben der Erlaubnis des Eigentümers und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde. 

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Wie viel Holz darf ich mitnehmen?

Die sogenannte Handstraußregel gilt nicht für forstlich angebaute Pflanzen. Dazu zählen Holz ebenso wie Setzlinge, ganze Bäume, Reisig und Brennholz. 

Auch das Aufsammeln von herabgefallenem Holz, beispielsweise Sturmholz, ist nicht erlaubt. Das Holz gehört dem Besitzer des Grundstücks, auf dem der Baum steht oder stand. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, Holz legal zu sammeln: Einige Gemeinden und Forstämter stelle sogenannte Holzsammelscheine aus.

"Da jede Waldfläche in Sachsen-Anhalt einen Eigentümer hat (sei es Land, Gemeinden oder Privatbesitzer), ist auch das im Wald befindliche Holz Eigentum des Flächeneigentümers. Ohne die Zustimmung des Eigentümers ist ein Entnehmen nicht gestattet", so Jan Weiner. Weiter heißt es: "Im Einzelfall ist es möglich, beim Waldeigentümer eine Sammelgenehmigung für Holz zu beantragen (Holzsammelschein) beziehungsweise im Rahmen der sogenannten Selbstwerbung Brennholz zu entnehmen. Dies liegt jedoch im Entscheidungs- und Regelungsrahmen des einzelnen Waldbesitzers."

Ist Mundraub erlaubt?

Wer kultivierte und beispielsweise von Obstbauern angebaute Früchte vom Wegesrand mitnehmen möchte, macht sich strafbar. Der sogenannte Mundraub ist verboten. 

Auf der Webseite mundraub.org gibt es unter anderem eine Übersicht an städtischen Obstbäumen am Wegesrand, die geerntet werden dürfen.

Zwar existiert dieser heutzutage nicht mehr als eigenständiges Delikt, dafür erfüllt er den Tatbestand des Diebstahls laut Strafgesetzbuch.

Was passiert bei Verstößen?

Naturschutzrecht: Ein Verstoß gegen die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes stellt laut Weiner eine Ordnungswidrigkeit dar, welche mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro geahndet werden kann.

Forstrecht: "Das unerlaubte Sammeln von Holz kann den Straftatbestand des Diebstahls erfüllen und mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden", so Weiner vom zuständigen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt.