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Streit mit Nachbarn Urteil: Ordnungsgeld bei zu häufigem Taubenfüttern

Tierliebe kann teuer werden. Zumindest dann, wenn sie Folgen für die Nachbarn hat. Wer zum Beispiel übermäßig Vögel füttert, muss mit Konsequenzen rechnen.

Von dpa 06.05.2021, 09:53
Das Füttern von Tauben und anderen Vögeln kann zu Verschmutzungen führen. Fühlen Nachbarn sich beeinträchtigt, kann ein Ordnungsgeld fällig werden.
Das Füttern von Tauben und anderen Vögeln kann zu Verschmutzungen führen. Fühlen Nachbarn sich beeinträchtigt, kann ein Ordnungsgeld fällig werden. Marius Becker/dpa/dpa-tmn

Frankenthal

Füttert jemand Tauben und sonstige Vögel mit Brotstücken und anderen Lebensmitteln kann dies auch die Nachbarn beeinträchtigen. Kommt es zu Verschmutzungen des Grundstücks, kann die intensive Fütterung verboten werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Az.: 2 S 199/20). Wer sich nicht daran hält, muss mit einem erheblichen Ordnungsgeld oder sogar Ordnungshaft rechnen, erläutert das Rechtsportal des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Fall: Ein Ehepaar hatte sich vor Gericht gegen eine Nachbarin gewehrt, die Vögel intensiv fütterte. Die Frau warf immer wieder größere Mengen an Brot und sonstige Lebensmitteln auf ein Garagendach. Dadurch wurden Tauben und andere Vögel angelockt. Die Tiere verschleppten das Brot auch auf die Nachbargrundstücke. Das klagende Ehepaar machte geltend, dass es dadurch zur Verschmutzung ihres Grundstücks komme. Auch seien ihre im Garten lebenden Schildkröten gefährdet, denn diese würden krank, wenn sie das ausgelegte Brot fressen.

Das Urteil: Nachdem das Amtsgericht die Klage noch abwies, bekam das Ehepaar vor dem Landgericht Recht. Schon der Richter am Amtsgericht war davon überzeugt, dass es in der Vergangenheit zu den intensiven Fütterungen gekommen war. Da dies aber längere Zeit zurückliege, stehe nicht fest, dass in Zukunft weitere derartige Beeinträchtigungen zu befürchten seien.

Das Landgericht sah allerdings eine solche Wiederholungsgefahr. Die Frau hatte selbst in der Berufungsinstanz noch geleugnet, dass sie große Mengen an Brot gefüttert habe. Dies hatten aber Zeugen eindeutig bestätigt. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lasse dieses Bestreiten befürchten, dass sich die Störung in der Zukunft wiederholen könne, so das Landgericht. Die Androhung erheblicher Konsequenzen sei erforderlich, damit die Frau künftig ihre falsch verstandene Tierliebe aufgebe.