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Gut zu wissen Widerrufsrecht bei Heizöl bleibt bestehen

Manche Heizölhändler informieren Kunden derzeit darüber, dass es bei Bestellungen über Telefon oder Internet kein Widerrufsrecht besteht. Verbraucherschützer bewerten die Lage aber anders.

Von dpa Aktualisiert: 29.10.2021, 16:33
Wer Heizöl über das Internet bestellt, hat im Prinzip ein Widerrufsrecht.
Wer Heizöl über das Internet bestellt, hat im Prinzip ein Widerrufsrecht. Stefan Puchner/dpa/dpa-tmn

Stuttgart - Auch bei Heizölbestellungen über Telefon und Internet besteht im Prinzip ein Widerrufsrecht. Darauf macht die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart aufmerksam. Derzeit erklären offenbar manche Händler, dass das Widerrufsrecht bei Heizöl- oder Pelletbestellungen gekippt worden sei. Dem sei aber nicht so.

Die Händler berufen sich auf gesetzliche Regelungen, in denen beispielsweise Verträge zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, vom Widerruf ausgeschlossen sind. Der Bundesgerichtshof hat jedoch entschieden, dass Heizöl trotz Preisschwankungen explizit nicht unter diese Regelung fällt (Urteil vom 17.6.15, Az.: VIII ZR 249/14). Nach Auffassung der Verbraucherzentrale können Kundinnen und Kunden ihre Bestellungen also rückgängig machen, solange noch kein Heizöl geliefert wurde.