Hilfsangebote
Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen ihre Mitglieder bei der Raucherentwöhnung. Die AOK Sachsen-Anhalt bietet beispielsweise ein Nichtrauchertraining an, bei dem Aufhörwillige über zwei Monate per E-Mail und Briefprogramm von Experten betreut werden. Die DAK arbeitet mit einem Selbstlernprogramm im Internet. Beide Kassen erstatten außerdem 80 Prozent der Gebühren für örtliche Kurse, maximal 75 Euro.
Medikamente zur Entwöhnung werden in der Regel nicht von den Kassen bezahlt. In Einzelfällen ist dies jedoch auf Antrag möglich.
Informationen zu den Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes in Sachsen-Anhalt gibt es unter www.volksstimme.de/rauchverbot