Steuerberater Matthias Kruppa beantwortet oft gestellte Leserfrage Ist die Firmenfeier zu versteuern?
Da wir ein besonders erfolgreiches, aber auch besonders anstrengendes Geschäftsjahr hinter uns haben, möchte sich unser Chef die Weihnachtsfeier dieses Jahr so richtig was kosten lassen und uns Mitarbeiter ein bisschen verwöhnen. Stimmt es, dass wir seine Ausgaben als Arbeitslohn versteuern müssen?
Es antwortet Steuerberater Matthias Kruppa, Geschäftsführer des Steuerberaterverbandes Niedersachsen Sachsen-Anhalt e.V.: Das kann in der Tat passieren. Eine Weihnachtsfeier ist eine Betriebsveranstaltung. Was Ihr Vorgesetzter pro Kopf für eine Betriebsveranstaltung ausgibt, gilt als Arbeitslohn und ist damit steuer- und abgabepflichtig. Es kann deshalb passieren, dass Sie im Nachhinein Steuer und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen. Aber das muss nicht passieren.
Zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr können steuerfrei bleiben. Dazu gehören zum Beispiel Ausflüge, Jubiläen und eben auch Weihnachtsfeiern. Die Veranstaltungen müssen für alle Mitarbeiter offen sein beziehungsweise für Ihren Bereich. Eine Veranstaltung in einer anderen Abteilung beispielsweise, von der Sie ausgeschlossen waren, zählt für Sie nicht mit.
Wenn in Ihrem Betrieb dieses Jahr mehr als zwei Veranstaltungen stattfanden, die Ihnen offen standen, kann Ihr Vorgesetzter selbst darüber entscheiden, welche Veranstaltungen versteuert werden sollen und welche beiden Veranstaltungen steuerfrei bleiben.
Doch für die beiden nicht besteuerten Veranstaltungen gibt es noch eine wichtige Einschränkung: Ihr Arbeitgeber darf für jede Veranstaltung nicht mehr als 110 Euro pro Person ausgeben. Das heißt, alle Ausgaben, sprich Essen und Trinken, Reisekosten, Raummiete, aber auch die Ausgaben für die Unterhaltung und Begleitpersonen, plus Umsatzsteuer dürfen jeweils 110 Euro nicht überschreiten. Ansonsten wird der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Vielleicht können Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen und ihm Ihre Besorgnis mitteilen. Es empfiehlt sich zum Beispiel, eine Anwesenheitsliste zu führen, um die Ausgaben besser dokumentieren zu können. Möglicherweise bleiben sie unter der Freigrenze von 110 Euro. Ansonsten gibt es die Möglichkeit, dass die Arbeitnehmer sich selbst an den Mehrkosten beteiligen oder der Arbeitgeber besteuert die Ausgaben pauschal mit 25 Prozent. Dann kann für Sie als Angestellter kein finanzieller Nachteil mehr entstehen.
Am besten, Ihr Chef lässt sich bereits während der Planung der Feier von einem Steuerberater unterstützen, um unnötige finanzielle Nachteile für ihn oder die Mitarbeiter zu vermeiden.