Urteil am Bundesgerichtshof Käuferin getäuscht, Badenia muss zahlen
Karlsruhe ( dpa ). Die Bausparkasse Badenia hat nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ( BGH ) eine Käuferin einer sogenannten Schrottimmobilie arglistig getäuscht. In einem Urteil befanden die Richter, dass die Klägerin von der Karlsruher Bausparkasse nicht über die genauen Provisionen der Vermittlerfirma Heinen & Biege informiert worden war ( AZ .: XI ZR 104 / 08 ). Badenia müsse der Frau somit Schadensersatz zahlen. Der BGH bestätigte mit seiner Entscheidung ein Berufungsurteil : Das Landgericht Lübeck hatte die Klage zunächst abgewiesen ( AZ .: 5 O 128 / 05 ), das Oberlandesgericht Schleswig der Frau im Berufungsverfahren im März 2008 aber recht gegeben ( AZ .: 5 U 57 / 06 ).
Im Kaufvertrag habe die Gesellschaft die Provisionen der Vermittler als zu niedrig angegeben. Die Eigentumswohnung sei somit überteuert gewesen, der Kauf müsse daher rückabgewickelt werden, so der BGH. Gegen die Bausparkasse, die in den 90 er Jahren mehr als 7000 Immobilienverkäufe der Vermittlerfirma Heinen & Biege mit Krediten finanziert hatte, sind noch zahlreiche Klagen geprellter Anleger anhängig.