Hartz-IV-Empfänger Kein Geld für PC-Kauf
Essen ( ddp ). " Hartz-IV " - Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in einem gestern bekanntgegebenen Beschluss entschieden. Das Landessozialgericht bestätigte damit eine Entscheidung des Sozialgerichts Detmold, das einer Klägerin wegen der fehlenden Erfolgsaussicht ihrer Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt hatte.
Die Frau aus Minden hatte von der zuständigen Behörde die Übernahme der Kosten für die Anschaffung eines PC samt Zubehör sowie die Teilnahme an einem PC-Grundlehrgang verlangt. Die Behörde lehnte ab, weil ein Personalcomputer nicht zur Erstausstattung einer Wohnung gehöre, deren Bezahlung " Hartz-IV " -Empfängern zusätzlich zu ihrer Regelleistung zustünde.
Auch nach Ansicht des Landessozialgerichts können " Hartz-IV " -Empfänger nicht verlangen, bei der Erstausstattung ihrer Wohnung der Mehrheit der Haushalte gleichgestellt zu werden. Es komme nicht darauf an, in welchem Umfang PCs in deutschen Haushalten verbreitet, sondern ob sie für eine geordnete Haushaltsführung notwendig seien. Ein Haushalt lasse sich aber problemlos ohne einen PC führen, hieß es. Mit Informationen könnten sich " Hartz-IV " Empfänger auch aus Fernsehen und Radio versorgen. ( Aktenzeichen : L 6 AS 297 / 10 B )