Kein Unterhalt nach heimlichem Verhältnis
Nach einer Trennung steht dem schlechter verdienenden Ehepartner meist ein Unterhalt zu. Durch deutliches Fehlverhalten wird diese Absicherung jedoch aufs Spiel gesetzt, wie ein Urteil des Amtsgerichts Oranienburg zeigt.
Berlin (dpa/tmn) - Wer eine außereheliche Affäre hatte und sich vom Ehepartner trennt, bekommt unter Umständen keinen Trennungsunterhalt. Liegt ein schwerwiegendes Fehlverhalten eindeutig bei einem der Partner, kann dieser seinen Anspruch auf das Geld des anderen verlieren.
Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) weist auf darauf hin, dass in bestimmten Fällen der Ex-Partner keinen Trennungsunterhalt zahlen muss. Im verhandelten Fall des Amtsgerichts Oranienburg (AZ: 36 F 115/12) forderte eine Frau einen monatlichen Trennungsunterhalt von 891 Euro von ihrem Ehemann. Sie war nach der Trennung zu einem gemeinsamen Freund gezogen - ihr Mann ging davon aus, dass beide schon länger eine Affäre gehabt hatten.
Wegen einer Mail aus der Zeit vor der Trennung des Ehepaares, sah das Gericht diesen Verdacht als bestätigt an - und entschied, dass die Frau kein Recht auf Unterhalt hat. Das Verhältnis sei der Hauptgrund für das Scheitern der Ehe gewesen. Laut Gericht sei es deshalb grob unbillig den Mann zu Unterhaltszahlungen zu verpflichten.