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Straßenverkehr Keine Navi-Bedienung während der Fahrt

17.08.2011, 04:28

Berlin (dapd). Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher muss die Kosten des Unfalls selbst tragen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Potsdam macht der Deutsche Anwaltverein (DAV) in Berlin aufmerksam.

Wer die Fahrbahn nicht mehr im Blick behalte und dadurch einen Unfall verursache grob fahrlässig. Insbesondere sei das der Fall, wenn die Unaufmerksamkeit des Fahrers durch nicht verkehrsbedingte Tätigkeiten verursacht werde (Az: 6 O 32/09).