KfW erweitert Förderung
Berlin (dapd) l Zum 1. April 2012 hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Förderung energetischer Sanierungen von Baudenkmälern erweitert. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund hin. Sanieren Eigentümer von Baudenkmälern ihr Gebäude so, dass es nachher maximal 60 Prozent der Energie eines vergleichbaren Neubaus benötigt, gewährt die KfW künftig einen Investitionszuschuss von zehn Prozent. Damit reagiert sie auf die Besonderheiten von Baudenkmälern und von Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, die häufig nicht in dem Umfang wie andere Wohngebäude energetisch ertüchtigt werden können.