Klare Regeln für Nachzahlungszinsen
München ( ddp ). Bei Steuernachzahlungen gibt es eine klare Regel : Wenn der Steuerbescheid mehr als 15 Monate nach Ende des Steuerjahres ergeht, erhebt das Finanzamt Zinsen auf die Nachzahlungssumme. Da es sich bei den Zinsen nicht um ein Sanktionsmittel handelt, sondern um eine Gegenleistung für die mögliche Kapitalnutzung, kommt es auf ein Verschulden nicht an. Die Zinsen liegen bei sechs Prozent jährlich und werden auch erhoben, wenn Schlampereien oder eine schlechte Personalausstattung des Finanzamtes der Grund für die Verzögerung sind. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München ( AZ : 13 K 3715 / 08 ). Verhindern lassen sich hohe Nachzahlungszinsen nur dann, wenn der Steuerpflichtige eine freiwillige Vorauszahlung an das Finanzamt leistet.