Kostenpflichtig: Auslandspolicen
Berlin/München (dpa) l Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Anstoß daran genommen hat das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht. Das Bundesgesundheitsministerium teile dessen Rechtsauffassung, so ein Ministeriumssprecher. Nach seinen Worten dürfen gesetzliche Kassen einen erweiterten Auslands-Krankenschutz nicht als eigene Leistung anbieten. Für das kostenlose Angebot einzelner Kassen gebe es daher "keine gesetzliche Ermächtigung". Der normale Auslandskrankenschutz der gesetzlichen Kassen gilt nur für EU-Länder und Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Aber auch hier kann man zusätzlich zur Kasse gebeten werden.