Landessozialgericht Darmstadt : Krankenkassen-Bonus auch ohne Nachweis
Darmstadt ( dpa ). Für gesundheitsbewusstes Verhalten darf eine gesetzliche Krankenkasse auch ohne ärztlichen Nachweis einen Bonus gewähren. Dies sei nicht wettbewerbswidrig, entschied das hessische Landessozialgericht in einem gestern in Darmstadt veröffentlichten Urteil. Es sei Sache der Kasse, ob sie ihren Versicherten beim Normalgewicht oder Nichtrauchen glaube.
Im konkreten Fall hatte die AOK Hessen eine entsprechende Regelung einer Betriebskrankenkasse ( BKK ) beanstandet. Die AOK warf der BKK vor, dass diese für einen Bonus keine ärztliche Bestätigung verlange, sondern den Versicherten vertraue. Revision wurde nicht zugelassen.