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Kündigung der Kfz-Versicherung

02.11.2012, 01:12

In der Regel läuft ein Kfz-Versicherungsvertrag vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Wer einen besseren Anbieter gefunden hat, kann bis Ende November regulär kündigen. Das Schreiben muss allerdings bis zum 30. November beim bisherigen Versicherer eingegangen sein - am besten per Einschreiben mit Rückschein. Sonst verlängert sich der alte Vertrag automatisch.

Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte seine Kündigung spätestens zum 27. November losschicken. Ein Fax auf den letzten Drücker zu senden, also noch am 30. November, ist möglich, wichtig ist dann allerdings ein Sendenachweis. Dieser sollte aufgehoben werden.

Wer eine Kfz-Versicherung hat, die nicht aufs Kalenderjahr abgeschlossen ist, ist für einen Wechsel an individuelle Fristen gebunden. Dann entspricht das Versicherungsjahr zwölf Monaten. Das heißt: Hat die Autoversicherung zum 1. Juli begonnen, kann sie nicht in der Wechselsaison zum 30. November, sondern erst zum 30. Juni des kommenden Jahres gekündigt werden.

Flattert eine Prämienerhöhung ins Haus, dürfen aber auch diese Kunden innerhalb eines Monats nach Erhalt aussteigen.