Maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals können einmalig ausgezahlt werden Lebenslang Rente durch "Riestern"
Statt der erhofften Einmalzahlung erhält eine Schönebecker Leserin aus ihrem Riester-Vertrag monatlich 22,13 Euro. Auch wenn sie enttäuscht ist, der Gesetzgeber hatte das von Anfang an so vorgesehen, bestätigt die Verbraucherzentrale.
Eigentlich hatte eine Schönebeckerin gehofft, kurz vor Erreichen des Rentenalters ein hübsches Sümmchen aus einer Versicherung zu erhalten. Eine von ihr beantragte Vorab-Auszahlung über etwa 2000 Euro hatte sie bereits bekommen, nach Auslaufen des Riester-Vertrages wartete sie nun auf die restliche Versicherungssumme. Als Einmalzahlung, habe man ihr 2002 bei Abschluss des Vertrages zugesichert, schrieb sie.
Und jetzt die Enttäuschung: Aus dem Riester-Rentenvertrag kann sie keine Gesamtsumme, sondern nur monatliche Leistungen - in ihrem Fall 22,13 Euro im Monat - erhalten. Mit falschen Versprechungen beziehungsweise schlechter Beratung habe man sie vor 13 Jahren zu einem Vertrag überredet, der letztlich gar nicht das war, was sie sich erhoffte, schimpft sie.
Sie möchte nicht die monatlich 22 Euro im Monat "zum Erhalt des Lebensstandards", sondern ihr eingezahltes Geld zurück, das sie über Jahre hinweg angespart habe und von dem sie sich nun, mit fast 65 Jahren, mal etwas Besonderes leisten wollte. Sie fühle sich total verschaukelt, doch die Versicherung verweise auf den Gesetzgeber, der bei der sogenannten Riester-Rente keine andere Lösung vorsah.
Jeder Riester-Vertrag muss zertifiziert sein
Genau das bestätigt uns auch die Verbraucherzentrale in Sachsen-Anhalt. "Es ist das Grundprinzip eines Riester-Vertrages, dass er als lebenslange Rente ausgezahlt wird", so Katja Schwaar von der Magdeburger Beratungsstelle. Die normale gesetzliche Rente erhalte man doch auch nicht als Einmalzahlung.
Die Riesterrente wurde 2002 eingeführt, um die schrittweise Absenkung des gesetzlichen Rentenniveaus zumindest teilweise auszugleichen, erinnert die Verbraucherberaterin. Dabei wird privates Sparen in Form eines Mindesteigenbetrages durch Zulagen staatlich gefördert. Oft kommt auch noch eine Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug hinzu.
Voraussetzung für diese Zulagen von "Vater Staat" ist, dass der Riester-Vertrag zertifiziert ist. Geprüft wird nicht die Qualität, sondern ob die gesetzlichen "Spielregeln" eingehalten werden. Zu den wesentlichen Voraussetzungen für einen Riester-Vertrag gehört, dass die Rente lebenslang ausgezahlt werden muss. "Dabei gilt eine Beitragserhaltungsgarantie. Das heißt, dass zum vereinbarten Rententermin mindestens die eingezahlten Beiträge plus Zulagen zur Verrentung zur Verfügung stehen müssen", so Katja Schwaar. Die Auszahlung kann dann entweder von Anfang an als lebenslange Leibrente oder im Rahmen eines Auszahlplanes wie bei Riesterfonds- oder Banksparplänen mit anschließender Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr erfolgen.
Bei Vertagskündigung Verlust aller Steuervorteile
"Bei dieser Form bekommt man also monatliche Sparraten ausgezahlt und ab dem 85. Lebensjahr schließt sich eine Rentenversicherung an", so die Magdeburger Verbraucherberaterin. Die Leistungen müssen gleichbleibend oder steigend sein, eine Absenkung des Rentenbetrages ist nicht statthaft. Maximal 30 Prozent des angesparten Kapitals können einmalig ausgezahlt werden, ohne förderschädlich zu sein - wie es im Fall der Leserin aus Schönebeck wohl auch geschehen ist.
"Alle diese Regelungen sind gesetzlich so verankert und keine Böswilligkeit des Anbieters", betont Katja Schwaar, sie seien bei jeder Riester-Rente in den Vertragsbedingungen auch nachzulesen.
Würde ein Kunde einen solchen Vertrag kündigen, um an das Geld als Einmalzahlung heranzukommen, müssten alle Zulagen und erzielten Steuervorteile abgezogen werden, der Anbieter würde seine Kosten herausrechnen und es gäbe auch keine Beitragserhaltungsgarantie. Was der sperrige Begriff "förderschädlich" beinhaltet, wäre in der Praxis ein massiver Verlust für den Kunden, warnt die Verbraucherberaterin.
Derzeit kommen noch nicht allzu viele Riester-Verträge zur Auszahlung. Da bei ihnen oftmals auch keine großen Summen eingezahlt wurden und die Verträge nicht so viele Jahre gelaufen sind, fallen die erzielten Renten eher klein aus.
Gesetzlicher Garantiezins bleibt erhalten
"Bei Versicherungsprodukten wie im Fall der Leserin besteht aber zumindest der Vorteil, dass der vergleichsweise noch hohe gesetzliche Garantiezins erhalten bleibt", meint Katja Schwaar.