Lebenspartner gelten wie Ehegatten
Düsseldorf (cbi) l Ein Urteil des Finanzgerichts Köln weckt Hoffnungen auf ein Ehegattensplitting auch für schwule und lesbische Paare. In dem Fall wollten die Partner einer Lebenspartnerschaft auf ihren Lohnsteuerkarten die Steuerklasse IV eingetragen bekommen. Dies ist nach der aktuellen gesetzlichen Regelung immer noch nur heterosexuellen Ehegatten vorbehalten. Das Finanzamt lehnte daher das Begehren der beiden Männer ab.
Vor kurzem erreichte das Paar beim Kölner Finanzgericht vorläufigen Rechtsschutz. Es verpflichtete das Finanzamt, die Lohnsteuerklasse einzutragen. Bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind eingetragene Lebenspartner bei Lohn- und Einkommensteuer wie Ehegatten zu behandeln, entschied das Gericht. Die in Karlsruhe anhängigen Verfassungsbeschwerden zu dieser Frage haben nach Einschätzung von Arag-Experten durchaus Erfolgsaussichten (FG Köln, Az.: 4 V 2831/11).