Haus & Grund erinnert an Pflichten der Vermieter Legionellenprüfung bis Jahresende
Magdeburg (vs) l Vermieter von größeren Mehrfamilienhäusern müssen bis zum Jahresende noch zwei wesentliche Termine beachten. In Mehrfamilienhäusern, wo zentrale Heizungsanlagen auch das Warmwasser erzeugen, muss bis Jahresende ein Wärmemengenzähler eingebaut werden. Das legt der Paragraph 9 der Heizkostenverordnung fest.
"Wird die Wärmemenge zur Warmwassererzeugung nicht messtechnisch ab 1. Januar 2014 erfasst, hat der Mieter das Recht, die Heizkosten beziehungsweise die Warmwasserabrechnung bis zu 15 Prozent zu kürzen", warnt Dr. H. Neumann, Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus Grund Sachsen-Anhalt.
Ebenfalls bis zum Jahresende fällig ist in vielen Häusern die vorgeschriebene Legionellenprüfung. Legionellen sind Bakterien, die sich in Warmwasserbereitungsanlagen ansiedeln und beim Einatmen in Duschen zu Lungenentzündungen führen können.
Bei Trinkwassererwärmungsanlagen mit einem Volumen des Boilers von 400 Litern aufwärts ist die Prüfung zwingend vorgeschrieben. Gleiches gilt, wenn zwischen dem Warmwasserbereiter und der letzten Zapfstelle mehr als drei Liter Trinkwasser in den Rohren sind. Der Landesverband Haus Grund bietet für Eigentümer dazu auf seiner Internetseite www.hugsa.net/aktuell eine Berechnungshilfe an.
Wird bei der Prüfung ein Legionellenbefall der Anlage festgestellt, ist zwingend das zuständige Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Rat, Hilfe und weitere Informationen über eine Mitgliedschaft in den Haus- und Grundeigentümer Vereinen in Sachsen-Anhalt findet man im Internet unter www.hugsa.net.