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Erstmals in Sachsen-Anhalt vorgelegt Leitfaden zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

01.09.2010, 04:17

Magdeburg (epd). Erstmals weist eine landesweite Informationsbroschüre den in Sachsen-Anhalt lebenden Ausländern Wege zur Anerkennung ihrer Bildungsabschlüsse auf. Die Gesellschaft müsse dafür sorgen, dass sich alle Menschen unabhängig von Herkunft und Hautfarbe ihren beruflichen Fähigkeiten entsprechend entfalten können, sagte Caritas-Diözesandirektor Bernhard Brantzen gestern in Magdeburg bei der Vorstellung des Leitfadens.

Die Broschüre unter dem Titel "Übersetzung ist gut, Anerkennung ist besser" haben Ministerien, Landesbehörden und der katholische Wohlfahrtsverband gemeinsam unter Leitung der Landesintegrationsbeauftragten Susi Möbbeck herausgegeben. In Sachsen-Anhalt sind insgesamt 14 verschiedene Einrichtungen für die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen verantwortlich.

Das großformatige Heft gibt unter anderem Auskunft über Rechtsgrundlagen, Ansprechpartner sowie Reglementierungen bei bestimmten Berufen und Förderprogrammen für Studenten. Es ist kostenlos bei Beratungsstellen für Migranten erhältlich oder kann im Internet eingesehen werden.

Wie Möbbeck im Vorwort erklärt, haben besonders die neuen Bundesländer erheblichen Nachholbedarf bei der beruflichen Integration. So würden in Ostdeutschland 20 Prozent aller Menschen fremder Herkunft über einen Hochschulabschluss verfügen, in den westlichen Bundesländern seien es nur halb so viele. Dennoch liege die Arbeitslosenquote der Migranten im Osten doppelt so hoch wie im Westen. In Sachsen-Anhalt lebten Ende 2009 rund 44400 Ausländer, das waren 1,9 Prozent der Bevölkerung insgesamt.

Die Akzeptanz von Bildungsabschlüssen sei angesichts eines fortgesetzten Bevölkerungsrückgangs und des Fachkräftemangels ein "wesentlicher Beitrag" zur Zukunftsfähigkeit der Gesellschaft, so Caritasdirektor Brantzen. Eine fehlende Anerkennung hindere Ausländer mitunter über Jahre daran, eine Arbeit zu finden und auszuüben. Nötig sei auch, das seit langem geplante Bundesgesetz mit der Verpflichtung, ausländische Urkunden innerhalb von sechs Monaten anzuerkennen, möglichst noch in diesem Jahr zu beschließen.

Im Umgang mit ausländischen Abschlüssen sind laut Caritasverband die Frage der Zuständigkeiten besonders kompliziert und die Koordination innerhalb von Behörden unzureichend. Auch hätten zum Beispiel Handwerkskammern in manchen Fällen keine Auskunft geben können. Meinung

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