Gesetzesänderungen zum 1. Juli Mehr Rente, länger Elterngeld
Berlin/München (dpa/AFP) l Eine Auswahl gesetzlicher Veränderungen zum 1. Juli:
RENTE, KRIEGS- UND WEHRDIENSTOPFER: Die gesetzlichen Renten steigen in den alten Ländern um 2,1, in den neuen um 2,5 Prozent.
Kriegs- und Wehrdienstopfer, aber auch Impfgeschädigte sowie Opfer von Gewalttaten erhalten um 2,1 Prozent höhere Bezüge.
ELTERNGELD: Mit dem ElterngeldPlus können Eltern den Leistungszeitraum verdoppeln, wenn sie einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Das neue Elterngeld wird vier Monate länger gezahlt, wenn beide 25 bis 30 Stunden pro Woche arbeiten.
WAISEN: Bei volljährigen Waisen entfällt künftig die Anrechnung des eigenen Einkommens auf die Waisenrente.
EINLAGENSICHERUNG: Ab 3. Juli sollen Ersparnisse von Bankkunden besser vor dem Verlust bei Bankenpleiten geschützt werden. Es bleibt beim gesetzlich garantierten Schutz von bis zu 100000 Euro pro Kunde und Bank. Dieses Mindestschutzniveau soll in allen 28 EU-Staaten gelten. Der höhere Schutz greift aber nur für sechs Monate. Im Fall einer Bankpleite sollen die gesicherten Einlagen künftig binnen sieben statt 20 Tagen an Sparer ausgezahlt werden.
PFÄNDUNGSFREIGRENZEN: Höhere Pfändungsfreigrenzen beim Arbeitseinkommen sollen sicherstellen, dass Schuldner auch bei einer Pfändung desselben über das Existenzminimum verfügen und gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllen können. Der unpfändbare Grundbetrag beträgt jetzt 1073,88 Euro. Bei Unterhaltspflichten erhöht er sich um monatlich 404,16 Euro für die erste und 225,17 Euro für die zweite bis fünfte Person.
MAUTPFLICHT: Für Lastwagen ab 7,5 Tonnen gilt künftig eine erweiterte Mautpflicht. Etwa 1100 Kilometer auf autobahnähnlich ausgebauten vierspurigen Bundesstraßen kommen hinzu.
TÜV: Bei der Hauptuntersuchung des Autos werden nun auch Systeme wie das Antiblockiersystem ABS oder das Elektronische Stabilitätsprogramm ESP auf ihre Funktionalität geprüft.
ONLINE-APOTHEKEN: Ein EU-einheitliches Siegel soll Verbrauchern helfen, die Seriosität von Online-Apotheken zu prüfen. Das Logo zeigt ein weißes Kreuz vor einem grüngestreiften Hintergrund, ein Kästchen mit Flagge weist auf den Sitz des Händlers in der EU hin.
MIETPREISBREMSE: Nun tritt auch in Hamburg und Nordrhein-Westfalen die Mietpreisbremse in Kraft. Bei Wiedervermietung darf der Mietpreis maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
KROATEN: Die Übergangsfrist für den Zugang von Menschen aus dem EU-Mitgliedsland Kroatien zum deutschen Arbeitsmarkt endet. Damit genießen Kroaten nun die volle Freizügigkeit und können ohne Beschränkung Arbeit aufnehmen.