Mieter dürfen Belege kopieren
München ( dpa ). Bei der Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen muss es Mietern ermöglicht werden, Belege zu kopieren, einzuscannen oder abzufotografieren. Dies hat das Amtsgericht München in einem gestern veröffentlichten Urteil klargestellt ( Az .: 412 C 34593 / 08 ). Eine " eingehende Überprüfung " wäre mit der bloßen Einsicht in die Belege nicht möglich, betonte das Gericht. Geklagt hatte eine Mieterin, die mit der Jahresabrechnung ihres Vermieters nicht einverstanden war. Zur genauen Überprüfung wollte sie die Belege fotografieren, was der Vermieter aber nicht zugelassen hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.