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Eigenmächtiges Freinehmen kann für Eltern richtig teuer werden Mit Bußgeldern bis zu 1000 Euro werden "Flunker-Ferien" bestraft

28.06.2012, 03:15

Düsseldorf/Magdeburg (rgm) l Zu Beginn und Ende der Schulferien macht sich ein Phänomen breit, das als "Flunker-Ferien" bekannt ist. Eltern verlängern eigenmächtig die Ferien ihrer Kinder, meistens um die Urlaubszeit der Eltern und Kinder besser unter einen Hut bringen zu können. Doch das eigenmächtige Freinehmen kann Folgen haben.

Während eine Freistellung vom Unterricht in gravierenden Fällen, etwa dem Tod eines Angehörigen oder dem 80. Geburtstag der Großmutter, durchaus von der Schule genehmigt wird, gilt dies für eine einfache "Urlaubsverlängerung" nicht, so die Arag-Experten. Mit mehreren Stichproben an deutschen Flughäfen macht die Polizei auf das Phänomen "Flunker-Ferien" derzeit aufmerksam.

Wollen Eltern ihre Kinder also vom Unterricht befreien lassen, damit diese länger am Strand spielen können, müssen sie dies beantragen. Geht es um einen bis drei Tage, können meist die Klassenlehrer entscheiden, würden die Kinder länger als drei Tage fehlen, muss die Schulleitung zustimmen. Wird dem Antrag der Eltern nicht stattgegeben, und die Kinder fehlen zu Beginn oder Ende der Ferien, handelt es sich um eine "Nichtwahrnehmung des Unterrichts", die in manchen Fällen sanktioniert wird.

Das Ordnungsamt kann dann Strafen verhängen, die bundesweit zwischen 500 und 2500 Euro schwanken können. Meist ist die Höhe des Ordnungsgeldes von den Bestimmungen des Bundeslands abhängig. In Sachsen-Anhalt legt das Schulgesetz fest, dass die Landkreise und kreisfreien Städte beziehungsweise das Landesschulamt Ordnungswidrigkeiten nach dem Schulgesetz ahnden. Sie entscheiden je nach Einzelfall und können Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro verhängen.

Bevor diese höchste Form der Strafe verhängt wird, stehen zunächst eine Verwarnung durch die Schulleitung oder ein Zeugniseintrag auf der Liste der abgestuften Sanktionsmöglichkeiten.