Europawahl Nur ein Kreuz auf dem Zettel zählt
Am Sonntag wählt Deutschland seine 96 Vertreter für das Europaparlament. Um die Sitze bewerben sich 40 Parteien und Organisationen.
Magdeburg l Der ellenlange Wahlzettel zur Europawahl ist ein Ausweis der zunehmenden politischen Zersplitterung in Deutschland. Doch resultiert die Parteien-Masse der Bewerber auch aus der fehlenden Sperrminorität. Ein Sitz im EU-Parlament ist schon zu ergattern, wenn keine drei oder fünf Prozent erzielt werden.
Das muss jeder Wähler wissen:
Es darf nur eine Stimme vergeben werden. Damit wird die Entscheidung für eine Partei getroffen. Diese haben ihre so genannte geschlossene Liste selbst im Vorfeld bestimmt. Die Reihenfolge der Kandidaten auf der Liste darf nicht geändert werden.
Ein gravierender Unterschied besteht zwischen der Union und allen anderen Parteien: CDU und CSU treten mit Landeslisten an, der große Rest mit einer Liste für ganz Deutschland. Damit sichern die Unionsparteien, dass sämtliche Bundesländer im EU-Parlament eigene Vertreter haben, so die Stimmenzahl ausreicht.
Bei den anderen Parteien kommt es auf den Listenplatz an, welche deutschen Länder in welcher Stärke in Brüssel und Straßburg präsent sind. Lediglich der Spitzenkandidat ist auch bei der Union vorher auserkoren, wird aber ebenfalls über die Länderliste gewählt.
Auf dem Wahlzettel dürfen keine eigenen Eintragungen vorgenommen werden, wie etwa Streichungen oder eine Unterschrift. Dann ist der Zettel ungültig. Das gilt auch, wenn mehrere Kreuze bei verschiedenen Parteien und Organisationen gesetzt werden.
Die Reihenfolge der Parteien auf den Wahlzetteln ist deutschlandweit nicht einheitlich. Sie hängt zunächst vom Ergebnis der letzten Europawahl 2014 ab. In Sachsen-Anhalt hatte die CDU die meisten Stimmen erzielt, daher steht die Partei an der Spitze. Es folgen Linke, SPD, AfD, Grüne und FDP usw. Dann schließen sich alphabetisch geordnet die Parteien an, die vor fünf Jahren noch nicht zur EU-Wahl angetreten waren. Faustregel: Die Großen stehen oben, die Kleinen weiter unten.
Um die Berechtigung nachzuweisen, muss die Wahlbenachrichtigung beim Urnengang vorgezeigt werden. Es kann hilfreich sein, einen Personalausweis oder Reisepass dabei zu haben. Pflicht ist das aber nicht. Wahlberechtigt ist in der Bundesrepublik Deutschland jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Wer auf dem Zettel steht: Neben den klassischen, bekannten Parteien im Spektrum von Links bis Rechts finden sich auf dem Zettel zur Europawahl zahlreiche Mini-Parteien, die in der Regel bestimmte Themen besetzen.
Für den Tierschutz etwa streiten die Tierschutzpartei, die Partei Tierschutz hier!, die Tierschutzallianz und die Partei für die Tiere. Für die soziale Gerechtigkeit unter den Menschen ist die Auswahl noch breiter. Das reicht von der Familienpartei über die Deutsche Kommunistische Partei, die Marxistisch-leninistische Partei, die Sozialistische Gerechtigkeitspartei, die Grundeinkommenspartei bis zu den Humanisten und weiteren Bewerbern.
Als politischer Witz versteht sich hingegen Die Partei. Das brachte ihr bei der Wahl 2014 immerhin einen Parlamentssitz ein.