Unter Nachbarn Opfern häuslicher Gewalt behutsam Hilfe anbieten
Die Nachbarin hat regelmäßig blaue Flecke und sieht verweint aus. Die Bekannte wirkt eingeschüchtert. Zeichen dieser Art deuten auf häusliche Gewalt hin. Wer so etwas beobachtet, sollte aktiv werden.
Berlin (dpa/tmn) - Aus der Nachbarwohnung dringen Schreie, lautes Gepolter ist zu hören. Wer solche Szenen erlebt, wird mutmaßlich Zeuge häuslicher Gewalt. Die Opfer kommen aus allen sozialen Schichten - und sind zumeist weiblich.
Nach Angaben des Bundesinnenministeriums erfährt etwa jede vierte Frau mindestens einmal in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner. Doch was können Nachbarn oder Bekannte tun, wenn sie Gewalt vermuten?
In akuten Fällen sofort handeln
"Wenn bei Ihnen die Alarmglocken klingeln, Sie häufig Geschrei aus der Nachbarwohnung hören, es so klingt, als würden Sachen kaputt gehen, oder Ihnen die Nachbarin - und meist sind es die Nachbarinnen - mit blauen Flecken oder Griffspuren an den Armen begegnet, dann können Sie verschiedene Maßnahmen ergreifen", erklärt Saskia Etzold von der Gewaltschutzambulanz der Charité Berlin.
Zunächst sei es wichtig, zwischen verschiedenen Situationen zu unterscheiden. "Wacht man nachts auf und hört massive Schmerzensschreie, dann kann man nur eine Sache machen und zwar: Sofort die Polizei zu rufen und sie ins Haus lassen."
Nach Möglichkeit sollen aufmerksame Beobachter die verdächtigen Geräusche auch mit dem Handy aufnehmen oder ein Video aufzeichnen.
Betroffene behutsam ansprechen
Wenn man die mutmaßliche Gewalt nicht selbst miterlebt, sondern immer wieder Hinweise wie blaue Flecken wahrnimmt, sollte man das mutmaßliche Opfer vorsichtig darauf ansprechen.
"Es ist wichtig, dass man nicht direkt hingeht und sagt: "Hören Sie mal, Sie haben da doch ein blaues Auge, das war doch bestimmt wieder Ihr Mann. Wollen Sie nicht mal was dagegen tun?" Dann machen Betroffene sofort dicht."
Besser sei es, der Nachbarin behutsam Hilfe anzubieten und ihr etwa zu sagen: "Ich habe da manchmal was gehört, ich mache mir Sorgen. Kann ich irgendetwas für Sie tun?"
Opfer muss alleine sein
Dabei solle auf keinen Fall der potenzielle Täter anwesend sein. "Das kann zu weiterer Eskalation führen und für die Frau das Todesurteil bedeuten", sagt Etzold.
Trifft man eine mutmaßlich Betroffene alleine an, könne man ihr etwa eine kleine Karte mit Hilfsangeboten zustecken - von örtlichen Beratungsstellen etwa oder dem bundesweiten "Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen". Letzteres ist unter der Rufnummer 08000-116-016 zu erreichen. Wer sich nicht sicher sei, wie er vorgehen soll, könne sich auch selbst als Zeuge bei einer Beratungsstelle melden.
Nicht jeder Hilfeversuch führt sofort zum Ziel
Doch wie kann man vorgehen, wenn die Betroffene ausschließlich in Begleitung des potenziellen Täters auftritt? "Es gibt keine allgemeinen geheimen Zeichen. Man kann aber versuchen, die Nachbarin alleine zu sich in die Wohnung zu holen und zum Beispiel sagen: "Ich habe ein Paket für Sie angenommen, wollen Sie kurz mit zu mir kommen?"", sagt Etzold.
Nicht immer führt ein solcher Hilfeversuch dazu, dass Betroffene sich sofort an Beratungsstellen oder die Polizei wende. "Wenn Betroffene nicht bereit sind, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, haben Sie selbst keine Chance. Sie können niemanden zwingen, sich selbst Hilfe zu suchen."
Wichtig sei, dass man sich für sein Umfeld interessiere. Auf die Frage, was sie sich rückblickend gewünscht hätten, haben laut Etzold viele Opfer häuslicher Gewalt im Rahmen von Studien gesagt: "Ich hätte mir gewünscht, dass mich jemand darauf anspricht und mir Hilfe signalisiert."
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Gewaltschutzambulanz der Charité