Patienten müssen ihre Termine einhalten
München ( rgm ). Wer mit seinem Therapeuten einen Massagetermin vereinbart, hat diesen einzuhalten. Kann er keinen Grund für sein Fernbleiben belegen, muss er die Behandlung bezahlen, hat das Amtsgericht München in einem rechtskräftigen Urteil entschieden ( Az. 163 C 33450 / 08 ). Ein Arzt hatte einer Frau zehn Massagen verordnet. Doch die Patientin wollte nicht voll zahlen, da sie wegen Migräne einen Termin nicht habe wahrnehmen können. Laut Richter handele es sich aber um einen Dienstvertrag. " Bei einem solchen schuldet der, der Dienste in Anspruch nimmt, deren Annahme ", erklärt Rechtsanwältin Daniela Sämann von der Anwaltshotline. Die Vergütungspflicht wäre nur entfallen, wenn die Patientin hätte zum Beispiel mit einem Attest beweisen können, dass ihr ein Erscheinen unmöglich war.