Umfrage der Verbraucherzentralen Rechte von Fluggästen
Halle ( rgm ). Ob Vulkanasche oder Fluglotsenstreik – bei Störungen des Flugverkehrs bleiben Reisende oft nicht nur an Flughäfen, sondern auch auf Zusatzkosten sitzen. Zwar haben Betroffene bei Verspätung und Flugausfall laut EU-Verordnung Ansprüche auf Betreuung und in bestimmten Fällen auf Entschädigung, doch dazu müssen sie ihre Rechte kennen und durchsetzen. Mit der praktischen Umsetzung der Fluggastrechte scheint es nach dem Eindruck der Verbraucherschützer jedoch Probleme zu geben. Klarheit soll nun eine Online-Umfrage der Verbraucherzentralen bringen. Unter www. vzsa. de können Flugreisende berichten, mit welchen Mängeln sie es konkret zu tun hatten, ob sie Ansprüche an die Fluggesellschaft gestellt haben und wie diese damit umgegangen ist.
Die Verbraucherzentralen raten allen Flugreisenden, sich vor Reiseantritt über ihre Rechte zu informieren. Auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt sind ausführliche Hinweise über die Rechte von Flugreisenden zu finden. Diese Hinweise sollten Verbraucher sicherheitshalber im Reisegepäck haben, falls die jeweilige Fluggesellschaft ihrer Informationspflicht durch Aushang am Abfertigungsschalter nicht nachkommt.