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Regeln für richtiges Verhalten auf den Pisten Regeln für sicheren Skispaß

22.01.2013, 01:33

Magdeburg (rgm) l Die Skigebiete erwarten einen großen Ansturm. Wer sich auf Skipisten rüpelhaft verhält, muss für die Folgen geradestehen. Das hatte das Oberlandesgericht Hamm entschieden, nachdem eine Frau sich bei einem Zusammenstoß mit einem anderen Skifahrer das Knie verletzt hatte. Da ihre Krankenkasse die Leistung verweigerte, klagte sie auf Erstattung ihrer Behandlungskosten und Schmerzensgeld. Die Freizeitsportlerin bekam Recht, weil der Beklagte die FIS-Regeln zum richtigen Überholen auf der Skipiste missachtet hatte und es so zu dem Zusammenstoß kam (OLG Hamm, Az.: I-13 U 81/08). Auch bei allen anderen Unfällen auf Skipisten sind die FIS-Regeln rechtlich bindend. Laut Arag-Experten stellen die FIS-Regeln "maßgebliches Verkehrsrecht" auf Skipisten dar.

Hier die wichtigsten Ratschläge für richtiges Verhalten:

- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. Alle müssen auf Sicht fahren. Die Geschwindigkeit und Fahrweise muss dem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte angepasst sein.

- Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass der vor ihm Fahrende nicht gefährdet.

- Überholt werden darf immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Fahrer genügend Raum lässt.

- Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfährt, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann.

- Jeder Fahrer muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten.

- Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. Ein Fahrer, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.

- Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten.

- Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.

- Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.