Onlineportale vermitteln Rentnern Aufträge Rent a Rentner
Über Onlineportale wie "Rent a Rentner" finden Menschen ab 50 Jahren
kleine und große Aufträge. Wer gut handwerken oder reparieren kann, ist
gefragt. Bei der Regis-trierung kommt es aber darauf an, nicht zu viel
von sich preiszugeben.
Berlin (dpa) l Alte Möbel restaurieren, eine Terrasse bauen oder einen Wasserschaden im Haus fachmännisch begleiten - Klaus Kiesler weiß, wie das geht. Der 71 Jahre alte Bauingenieur aus Berlin hat sich vor drei Jahren bei der Online-Jobbörse "Rent a Rentner" angemeldet.
Nicht nur Rentner, sondern alle Menschen ab 50 und 60 Jahren finden im Internet über Jobportale wie "Rent a Rentner", "Alte Profis", "Rentner-Börse" oder "Rentner sucht Arbeit" eine Vielzahl an einmaligen, projektbasierten und längerfristigen Jobs. Die Betreiber der Internetseiten stellen die Kommunikationsplattform kostenlos zur Verfügung, alles Weitere regeln Auftragnehmer und Auftraggeber.
Die Motivation der Senioren ist ähnlich: Dem Großteil der angemeldeten Nutzer gehe es um Wertschätzung und das Gefühl, gebraucht zu werden, sagt Lutz Nocinski, Betreiber der Jobplattform "Rent a Rentner" in Bremen. Nur ein Teil sei auf das Geld angewiesen.
Das Knifflige bei der Jobsuche über Onlineplattformen ist es, vorsichtig mit den eigenen Daten umzugehen und trotzdem Aufträge zu bekommen. Die folgenden Tipps unterstützen Senioren von der Anmeldung bis zur Auftragsannahme.
l Zuverlässig und erreichbar sein: Potenzielle Nutzer sollten zuverlässig und anpassungsfähig sein, Spaß an der Arbeit haben und gepflegt aussehen, sagt Birgit Wacks. Sie betreibt die Kontaktbörse "Alte Profis" in Stralsund. Am besten aktualisieren sie ihr Profil auf der Plattform außerdem selbst. Auch die Erreichbarkeit ist wichtig: Interessierte Senioren sollten ihre E-Mails regelmäßig abrufen und haben idealerweise einen Anrufbeantworter oder ein Handy.
Persönliche Daten nur sparsam herausgeben
l Jobportal bedacht auswählen: Die Rentner-Jobportale funktionieren nach einem ähnlichen Prinzip: Internetnutzer können ohne vorherige Anmeldung Angebote und Gesuche lesen. Um einen potenziellen Arbeitgeber aber zu kontaktieren oder um selbst ein Gesuch aufzugeben, müssen sie sich bei den meisten Portalen anmelden. Die angegebenen Kontaktdaten sind dann nur für registrierte Nutzer sichtbar.
l Anders ist es bei der "Rentner-Börse". Dort können Senioren ohne Anmeldung Kontakt mit Auftraggebern aufnehmen und Gesuche aufgeben. Wer selbst ein Inserat aufgibt, macht damit seine Daten sichtbar.
l Sparsam mit persönlichen Daten umgehen: Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, möglichst wenig Informationen anzugeben, da diese sonst zu Werbezwecken genutzt werden könnten oder jemand die Identität stehlen könnte.
l Verschiedene Tätigkeiten angeben: Senioren bieten am besten unterschiedliche Dienstleistungen an. Außer ungewöhnlichen Tätigkeiten, etwa als Weihnachtsmann aufzutreten, sollten auch oft nachgefragte Jobs wie Housesitting, Kinderbetreuung, Mathe- und Computernachhilfe, Näharbeiten, Gartenarbeit und Handwerkliches angegeben werden.
l Stundenlohn richtig kalkulieren: Der Stundenlohn sollte sich nach Aufwand und Länge der An- und Abfahrt richten. Er liege oft zwischen 10 und 30 Euro auf Verhandlungsbasis, sagt Kiesler.
l Vor Auftragsannahme Konditionen aushandeln: In jedem Fall sollten vorab die Bedingungen der Zusammenarbeit geklärt werden, rät Wacks. So müsse etwa vereinbart werden, ob die Anfahrtskosten mit der Bezahlung abgegolten sind, wie das Arbeitsergebnis aussehen und bis wann die Arbeit abgeschlossen sein soll. Das Honorar sollte laut Wacks am Ende gegen eine Quittung ausgezahlt werden.
l Vor unseriösen Angeboten schützen: Internetnutzer sollten hellhörig werden, wenn sie schnell viel Geld verdienen können. Vorsichtig sollten sie auch sein, wenn sie in Vorleistung gehen sollen oder keine Voraussetzungen für die Tätigkeit beschrieben werden, sagt Wiesemann.
l Vertrag abschließen: Die Verbraucherschützerin rät Senioren, mit dem Auftraggeber einen schriftlichen Vertrag abzuschließen. In ihm sollten die Vertragsparteien Rechte und Pflichten genau festlegen. In der Praxis werde aber in der Regel nur ein mündlicher Vertrag abgeschlossen, erklärt Wacks.